AS 2011 4907
Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)
Änderung vom 26. Oktober 2011
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 9. Mai 19901 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen wird wie folgt geändert:
1 Für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt
ein Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen, volumen- gewichteten Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen und wird durch kaufmännische Rundung in Viertelprozenten festgesetzt.
2 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) gibt den Referenzzins-
satz vierteljährlich bekannt.
II Diese Änderung tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft.
26. Oktober 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 221.213.11
2011-2017 4907
Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen AS 2011