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AS 2012 4035

Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport»

Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» (J+S-V-BASPO)

vom 12. Juli 2012

Das Bundesamt für Sport (BASPO), gestützt auf die Artikel 6 Absatz 3, 8 Absatz 1, 9 Absätze 3 und 4, 14 Absätze 2 und 3, 16 Absatz 2, 20 Absatz 2 der Sportförderungsverordnung vom 23. Mai 20121 (SpoFöV), auf die Artikel 10 Absatz 2, 15 Absatz 2, 27 Absatz 3, 29 Absatz 2, 35 Absatz 2,

40 Absatz 4, 46 Absatz 4 der Verordnung des VBS vom 25. Mai 20122

über Sportförderungsprogramme und -projekte (VSpoFöP), sowie auf Artikel 3 der Verordnung vom 24. November 20043 zum Erwerbsersatzgesetz, verordnet:

1. Abschnitt: J+S-Sportarten

Art. 1 J+S-Disziplinen Die folgenden J+S-Sportarten sind in folgende Disziplinen unterteilt: Eislauf Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Synchronized Skating Pferdesport Reiten, Voltigieren Rollsport Inlinehockey, Rollhockey, Rollkunstlauf, Speedskating Schwimmsport Freitauchen, Rettungsschwimmen, Schwimmen, Synchron- schwimmen, Wasserball, Wasserspringen Sportschiessen Armbrust, Bogensport, Gewehr, Pistole Turnsport Faustball, Geräteturnen, Korbball, Kunstturnen, Rhönrad, Rhythmische Gymnastik, Trampolin, Turnen

Art. 2 Zuteilung der Sportarten zu den Nutzergruppen

1 Sportarten der Nutzergruppe 1 sind Allround, Badminton, Baseball/Softball,

Basketball, Curling, Eishockey, Eislauf, Fechten, Fussball, Golf, Gymnastik und Tanz, Handball, Hornussen, Judo, Ju-Jitsu, Karate, Landhockey, Leichtathletik, Nationalturnen, Orientierungslauf, Pferdesport, Radsport, Ringen, Rollsport, Rugby,

SR 415.011.2

2012-1000 4035

Jugend und Sport AS 2012

Schwimmsport, Schwingen, Sportschiessen, Squash, Streethockey, Tanzsport, Tchoukball, Tennis, Tischtennis, Triathlon, Turnsport, Unihockey und Volleyball.

2 Sportartender Nutzergruppe 2 sind Bergsteigen, Kanusport, Rudern, Segeln,

Skifahren, Skilanglauf, Skispringen, Skitouren, Snowboard, Sportklettern und Windsurfen.

3 Sportart der Nutzergruppe 3 ist Lagersport/Trekking.

4 Sportarten der Nutzergruppen 4 und 5 sind die Sportarten nach den Absätzen 1–3.

5 Sportarten der Nutzergruppe 7 sind die Sportarten nach den Absätzen 1 und 2

sowie Behindertensport, Biathlon, Nordische Kombination und Pentathlon.

2. Abschnitt: J+S-Angebote

Art. 3 Inhalte von J+S-Kursen und -Lagern

1 Die inhaltliche Gestaltung der J+S-Kurse und -Lager, die Wettkämpfe, für die

Beiträge ausgerichtet werden, und die Sicherheitsbestimmungen sind in den J+S- Ausbildungsunterlagen und den J+S-Dokumentationen zu den einzelnen Sportarten und Disziplinen festgelegt. Diese werden laufend aktualisiert und veröffentlicht. 2 In J+S-Kursen der Nutzergruppen 1, 2, 4 und 5 darf pro Tag höchstens eine Aktivi- tät abgerechnet werden.

3 Die Sportart Lagersport/Trekking wird ausschliesslich in Form von J+S-Lagern

durchgeführt.

Art. 4 Bewilligung von J+S-Aktivitäten

1 Folgende J+S-Aktivitäten müssen vor ihrer Durchführung durch eine J+S-Expertin

oder einen J+S-Experten der entsprechenden Sportart bewilligt werden: a. in der Sportart Bergsteigen: jede Tour; b. in der Sportart Skitouren: jede Tour; c. in der Sportart Lagersport/Trekking: jede Aktivität in den folgenden Berei- chen mit besonderen Sicherheitsanforderungen (Sicherheitsbereiche):

1. «Berg»,

2. «Wasser»,

3. «Winter».

2 J+S-Expertinnen und -Experten, die Bewilligungen nach Absatz 1 Buchstabe c

erteilen, müssen über ein spezifisches Weiterbildungsmodul verfügen.

Art. 5 Mindestteilnehmerzahl bei J+S-Kursen

1 Ein Kurs wird in einem J+S-Angebot angerechnet, wenn die Mindestteilnehmer-

zahl von 3 Kindern oder Jugendlichen im J+S-Alter in 80 Prozent der J+S-Akti- vitäten innerhalb des Kurses erreicht wird.

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2 Vorbehalten bleibt eine nach Artikel 5 Absatz 1 VSpoFöP bewilligte kleinere

Mindestteilnehmerzahl in der Nutzergruppe 7.

Art. 6 Mindestteilnehmerzahl bei J+S-Lagern und vorzeitiger Abbruch

1 Ein Lager wird in einem J+S-Angebot angerechnet, wenn die Mindestteilnehmer-

zahl von 12 Kindern oder Jugendlichen im J+S-Alter bei 80 Prozent der J+S-Akti- vitäten innerhalb des Lagers erreicht wird.

2 Muss ein Lager wegen Gefährdung der Sicherheit oder der Gesundheit der Teil-

nehmerinnen oder Teilnehmer vorzeitig abgebrochen werden, ohne dass die Min- destdauer nach Artikel 14 VSpoFöP erreicht worden ist, oder wird wegen Erkran- kung oder Unfall von Teilnehmerinnen und Teilnehmern die minimale Teilnehmerzahl unterschritten, so legt das BASPO die Beiträge nach Artikel 22 SpoFöV im Einzelfall fest.

Art. 7 Unterteilung von Gruppen Der Organisator darf eine Gruppe, die üblicherweise gemeinsam trainiert oder Wettkämpfe bestreitet, nicht aufteilen und als selbstständigen J+S-Kurs anmelden, nur damit er zusätzliche Beiträge erhält.

Art. 8 J+S-Angebote mit Kindern

1 J+S-Angebote, die ausschliesslich mit Kindern durchgeführt werden, können in

einer einzigen J+S-Sportart, in mehreren J+S-Sportarten mit einer Hauptsportart oder in der J+S-Sportart Allround durchgeführt werden; die Art des Angebots ist mit der Anmeldung bekannt zu geben.

2 In J+S-Angeboten mit Kindern dürfen in der Sportart Lagersport/Trekking in den

Sicherheitsbereichen «Berg», «Wasser» und «Winter» keine Aktivitäten durchge- führt werden.

3 Nimmt eine Gruppe mit Kindern an Wettkämpfen teil, so werden dieser keine

Beiträge nach Artikel 46 VSpoFöP ausgerichtet und die entsprechenden Stunden dürfen nicht als Trainingsstunden nach Artikel 44 VSpoFöP abgerechnet werden.

3. Abschnitt: J+S-Kaderbildung

Art. 9 Aus- und Weiterbildungsstruktur Die Struktur für die Aus- und Weiterbildung der J+S-Leiterinnen und -Leiter, der J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer, der J+S-Expertinnen und -Experten sowie der J+S-Coaches ist in Anhang 1 festgelegt.

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Art. 10 Dauer der Kaderbildung

1 Die Dauer der Aus- und Weiterbildungen ist wie folgt geregelt:

Ausbildungsstufen Gesamtdauer der Ausbildung Dauer der einzelnen Kurse/Module auf der Stufe (Tage) (Tage)

Grundausbildung Leiterin/Leiter: 5–6 Leiterkurs: 5–6 Coach: 0,5–2 Coachkurs: 0.5–2

Weiterbildung 1 Leiterin/Leiter: 5–8 Leiterin/Leiter: 1–6 Coach: 0,5–1 Coach: 0,5–1

Weiterbildung 2 Leiterin/Leiter: 3–8 Leiterin/Leiter: 1–6

Spezialisierung J+S- Trainerin/Trainer: 3–6 – Trainerkurs: 1–6 Nachwuchstrainerin und – Weiterbildung: 1–4 -trainer Lokal

Spezialisierung J+S-Expertin Expertin/Experte: 8–9 – Expertenkurs: 8–9 und -Experte – Weiterbildung: 1–4 Coachexpertin/ – Coachexpertenkurs: 2 Coachexperte: 2 – Weiterbildung: 1–2

2 Die verkürzten Ausbildungen in der Form von Einführungskursen dauern 1–4

Tage.

3 Es darf pro Kalenderjahr in der Regel nur eine weiterführende Ausbildungsstufe

absolviert werden. Über Ausnahmen entscheidet die Fachleitung. 4 Die Unterrichtszeit pro Ausbildungstag beträgt mindestens 6 Stunden, pro Halbtag mindestens 3 Stunden.

Art. 11 Angebote unterschiedlicher Sportarten und Disziplinen Die Organisatoren verschiedener Angebote der Kaderbildung können einzelne Teile davon gemeinsam durchführen.

Art. 12 Qualifikation

1 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der J+S-Kaderbildung werden qualifiziert.

Die Qualifikation wird ihnen mitgeteilt und im Nationalen Informationssystem für Sport eingetragen.

2 Die Qualifikation besteht aus einer Bewertung hinsichtlich des Bestehens der

besuchten Aus- oder Weiterbildung und einer allfälligen Einschätzung hinsichtlich der weitergehenden Ausbildung.

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Art. 13 Bestehen eines Kurses oder eines Moduls

1 Ein J+S-Kurs oder -Modul gilt als bestanden, wenn:

a. die Teilnehmerin oder der Teilnehmer am gesamten J+S-Kurs oder -Modul teilgenommen hat; und b. der erforderliche Kompetenznachweis erbracht wurde.

2 Der Organisator der Kaderbildung entscheidet auf Gesuch hin über Ausnahmen

von der Teilnahmepflicht oder vom Erbringen eines erforderlichen Kompetenz- nachweises.

3 Die Leistungen in geprüften Kurs- oder Modulinhalten werden bewertet:

a. mit einer der folgenden Noten:

1. Note 1: ungenügend,

2. Note 2: genügend,

3. Note 3: gut,

4. Note 4: sehr gut; oder

b. mit dem Prädikat «erfüllt» oder «nicht erfüllt».

Art. 14 Empfehlung

1 Ist eine Empfehlung aus einem Weiterbildungsmodul Zulassungsvoraussetzung für

die Teilnahme an weiterführenden Angeboten der J+S-Kaderbildung, so gibt die Kursleitung eine diesbezügliche Einschätzung ab.

2 Es werden folgende Einschätzungen abgegeben:

a. sehr empfohlen; b. empfohlen; c. bedingt empfohlen; d. nicht empfohlen. 3 Sind die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, so berechtigen die Einschät- zungen nach Absatz 2 Buchstaben a und b zur Teilnahme an den weiterführenden Angeboten der Kaderbildung. 4 Liegt eine Einschätzung nach Absatz 2 Buchstabe c vor, so entscheidet die Fachlei- tung, ob eine Teilnahme an den weiterführenden Angeboten der Kaderbildung von weiteren Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht wird.

4. Abschnitt: J+S-Leiterinnen und -Leiter

Art. 15 Anerkennung von J+S-Leiterinnen und -Leitern

1 Die Anerkennungen der J+S-Leiterinnen und -leiter werden erteilt:

a. in den A- und B-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP: bezogen auf die Ziel- gruppe Kinder oder Jugendliche;

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b. im Schulsport: bezogen auf die Zielgruppe Kinder oder Jugendliche; oder c. im Kindersport. 2 In den Sportarten nach Artikel 1 wird die Anerkennung zusätzlich nach Disziplinen erteilt.

3 In der Sportart Allround wird keine Anerkennung erteilt.

Art. 16 Leiteranerkennung Schulsport Die Leiteranerkennung Schulsport berechtigt zur Durchführung von Aktivitäten in der Nutzergruppe 5 in den A-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP.

Art. 17 Leiteranerkennung Kindersport Die Leiteranerkennung Kindersport berechtigt zur Durchführung von Aktivitäten mit Kindern in den A-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP.

Art. 18 Zusätzliche Anerkennung als J+S-Leiterin und -Leiter 1 Anerkannte J+S-Leiterinnen und -Leiter Schulsport, die in einer A-Sportart nach Anhang 1 VSpoFöP ausserhalb der Nutzergruppe 5 oder in der Sportart Schwimm- sport eine J+S-Leitertätigkeit ausüben wollen, können die J+S-Leiteranerkennung in der entsprechenden Sportart in ihrer Zielgruppe beantragen, sofern sie die Voraus- setzungen für die Teilnahme am entsprechenden Leiterkurs erfüllen. 2 Anerkannte Militärsportleiterinnen und -leiter nach Anhang 2 Ziffer 1, die eine J+S-Leitertätigkeit ausüben wollen, können in den J+S-Sportarten und -Disziplinen nach Anhang 2 Ziffer 2 eine J+S-Leiteranerkennung im Jugendsport beantragen.

3 Die Gesuche nach den Absätzen 1 und 2 sind durch den J+S-Coach des Organisa-

tors, für den die Leiterin oder der Leiter in der zusätzlichen Sportart oder Disziplin tätig sein wird, der für die Durchführung von J+S zuständigen kantonalen Behörde einzureichen. Diese leitet sie an das BASPO zum Entscheid weiter.

Art. 19 Anerkennung von J+S Expertinnen und -Experten sowie J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer als J+S-Leiterinnen und -Leiter 1 Anerkannte J+S-Expertinnen und -Experten sind in ihrer jeweiligen Sportart oder Disziplin und in ihrer jeweiligen Zielgruppe als J+S-Leiterinnen und -Leiter aner- kannt.

2 Anerkannte J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer sind in ihrer jeweiligen

Sportart und Disziplin als J+S-Leiterinnen und -Leiter anerkannt, sofern es sich um eine A- oder B-Sportart nach Anhang 1 VSpoFöP oder eine Disziplin nach Artikel 1 handelt.

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Art. 20 Hauptleiterin und -leiter 1 Der Organisator eines J+S-Angebots bezeichnet für jeden J+S-Kurs und jedes J+S- Lager mindestens eine J+S-Leiterin oder einen J+S-Leiter als Hauptleiterin oder Hauptleiter. Diese oder dieser muss über die erforderlichen Ausbildungen nach Anhang 3 Spalte A verfügen. 2 Eine Hauptleiterin oder ein Hauptleiter muss während aller Aktivitäten im betref- fenden J+S-Kurs oder -Lager persönlich anwesend sein. 3 Die weiteren erforderlichen J+S-Leiterinnen und -Leiter müssen über die erforder- lichen Ausbildungen nach Anhang 3 Spalte B verfügen.

Art. 21 Einsatzberechtigung der J+S-Leiterinnen und -Leiter für Aktivitäten mit Jugendlichen (Jugendsport)

1 Für die Durchführung von J+S-Aktivitäten mit Jugendlichen müssen die J+S-

Leiterinnen und -Leiter über die erforderlichen Ausbildungen nach Anhang 3 in der Zielgruppe Jugendliche verfügen.

2 Ergänzende Konditions- und Mentaltrainings in J+S-Kursen mit Jugendlichen in

allen Sportarten können von sämtlichen J+S-Leiterinnen und -Leitern mit einer spezifischen Weiterbildung erteilt werden.

Art. 22 Einsatzberechtigung der J+S-Leiterinnen und -Leiter für Aktivitäten mit Kindern (Kindersport)

1 Für die Durchführung von J+S-Aktivitäten mit Kindern in einer A-Sportart nach

Anhang 1 VSpoFöP müssen die J+S-Leiterinnen und -Leiter über eine Anerkennung Kindersport verfügen. 2 Für die Durchführung von J+S-Aktivitäten mit Kindern in einer B-Sportart müssen die J+S-Leiterinnen und -Leiter über die erforderlichen Ausbildungen nach Anhang 3 in der Zielgruppe Kinder verfügen. 3 Verfügt bei der Durchführung einer J+S-Aktivität mit Kindern in einer B-Sportart die Hauptleiterin oder der Hauptleiter lediglich über eine Anerkennung Kindersport, nicht aber über die erforderlichen Ausbildungen nach Anhang 3 Spalte A in einer der ausgeübten Sportarten oder Disziplinen, so muss zumindest eine weitere J+S- Leiterin oder ein weiterer J+S-Leiter eingesetzt werden, die oder der zusätzlich über die fehlenden Ausbildungen nach Anhang 3 Spalte A verfügt.

Art. 23 Einsatzberechtigung der J+S-Leiterinnen und -Leiter für gemeinsame Aktivitäten von Jugendlichen und Kindern In J+S-Aktivitäten, in denen Jugendliche und Kinder gemeinsam trainieren, muss die Hauptleiterin oder der Hauptleiter für sich alleine oder zusammen mit einer weiteren eingesetzten J+S-Leiterin oder einem weiteren eingesetzten J+S-Leiter sowohl über die Anforderungen für die Einsatzberechtigung im Jugendsport nach Artikel 21 als auch über die Anforderungen für die Einsatzberechtigung im Kinder- sport nach Artikel 22 Absätze 1 und 2 verfügen.

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Art. 24 Einsatzberechtigung der J+S-Leiterinnen und -Leiter für Aktivitäten in Sicherheitsbereichen der Sportart Lagersport/Trekking

1 Für die Durchführung einer J+S-Aktivität in Sicherheitsbereichen der Sportart

Lagersport/Trekking müssen die J+S-Leiterinnen und -Leiter über die Ausbildungen nach Anhang 3 im Jugendsport verfügen. 2 Verfügt die Hauptleiterin oder der Hauptleiter nicht über alle erforderlichen Aus- bildungen nach Anhang 3 Spalte A, so muss zumindest eine weitere J+S-Leiterin oder ein weiterer J+S-Leiter eingesetzt werden, die oder der zusätzlich über die fehlenden Ausbildungen nach Anhang 3 Spalte A verfügt.

5. Abschnitt: J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer

Art. 25 Weiterbildungspflicht von J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainern J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer erfüllen mit Erfüllung ihrer Weiterbil- dungspflicht auch ihre Weiterbildungspflicht in Bezug auf die J+S-Leiteranerken- nung.

Art. 26 Einsatzberechtigung von J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer

1 Der Organisator eines Angebotes der J+S-Nachwuchsförderung bezeichnet für

jeden J+S-Kurs als Hauptleiterin oder Hauptleiter mindestens eine Person, die über die erforderlichen Ausbildungen nach Anhang 3 Spalte A und eine der folgenden Anerkennungen verfügt: a. J+S-Nachwuchstrainerin oder J+S-Nachwuchstrainer; b. J+S-Leiterin oder J+S-Leiter. 2 Die Hauptleiterinnen und Hauptleiter müssen während aller Aktivitäten im betref- fenden J+S-Kurs persönlich anwesend sein.

3 Die weiteren erforderlichen J+S-Nachwuchstrainerinnen oder -Nachwuchstrainer

müssen über die erforderlichen Ausbildungen nach Anhang 3 Spalte B verfügen.

4 Ergänzende Konditions- und Mentaltrainings in J+S-Kursen mit Jugendlichen in

allen Sportarten können von sämtlichen J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainern mit einer spezifischen Weiterbildung erteilt werden.

6. Abschnitt: J+S-Expertinnen und -Experten

Art. 27 Weiterbildungspflicht von J+S-Expertinnen und -Experten 1 J+S-Expertinnen und -Experten erfüllen mit ihrem Einsatz in einer J+S-Leiteraus- und -weiterbildung auch ihre Weiterbildungspflicht in Bezug auf die J+S-Leiter- anerkennung.

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2 J+S-Expertinnen und -Experten erfüllen mit ihrem Einsatz in einer J+S-Experten- aus- und -weiterbildung auch ihre Weiterbildungspflicht in Bezug auf die J+S- Expertenanerkennung. 3 Sie erfüllen mit dem Besuch einer J+S-Expertenweiterbildung auch ihre Weiterbil- dungspflicht in Bezug auf die J+S-Nachwuchstraineranerkennung.

Art. 28 Experteneinsatz in der Aus- und Weiterbildung von J+S-Leiterinnen und -Leitern

1 Für folgende Angebote der Aus- und Weiterbildung von J+S-Leiterinnen und

-Leitern gelten Ausnahmen von der maximalen Teilnehmerzahl je J+S-Expertin oder -Experte: a. in den Sportarten Lagersport/Trekking, Kanusport, Rudern, Segeln, Skifah- ren, Snowboard, Sportklettern und Windsurfen: maximal 12 Teilnehmerin- nen oder Teilnehmer je J+S-Expertin oder -Experte; b. in den Sportarten Bergsteigen und Skitouren: maximal 6 Teilnehmerinnen oder Teilnehmer je J+S-Expertin oder -Experte. 2 J+S-Expertinnen und -Experten, die in einem Angebot der Kaderbildung eingesetzt werden, dürfen ergänzend in einem anderen, zeitgleich stattfindenden oder sich zeitlich überschneidenden Angebot für die Durchführung einzelner Lektionen einge- setzt werden. Ihre Tätigkeit wird gesamthaft nur einmal durch Beiträge unterstützt.

7. Abschnitt: Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung

Art. 29

1 Eine Entschädigung nach Artikel 1a Absatz 4 des Erwerbsersatzgesetzes vom

25. September 19524 wird für die Teilnahme an folgenden Kursen und Modulen der J+S-Kaderbildung ausgerichtet: a. J+S-Leiterkurse, die vom BASPO oder von den Kantonen durchgeführt werden; b. J+S-Coachkurse, die vom BASPO oder von den Kantonen durchgeführt werden; c. J+S-Nachwuchstrainerkurse, die vom BASPO durchgeführt werden; d. J+S-Expertenkurse, die vom BASPO durchgeführt werden; e. Kaderkurse nach Artikel 43 Absatz 4 VSpoFöP während maximal 5 Tagen je Kalenderjahr. f. Weiterbildungsmodule für J+S-Kader, die vom BASPO oder von den Kan- tonen durchgeführt werden, während maximal 30 Tagen je Kalenderjahr;

4 SR 834.1

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g. Ausbildungsgänge der Trainerbildung der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen, die zum Abschluss «Trainerin/Trainer Leistungsport mit eidgenössischem Fachausweis» oder «Trainerin/Trainer Spitzensport mit höherer Fachprüfung» führen, während maximal 6 Tagen je Ausbildungs- gang.

2 Wird ein Angebot der J+S-Kaderbildung durch eine Bildungsinstitution eines

Kantons als integrierter Teil eines Ausbildungslehrgangs durchgeführt, so wird in Abweichung von Absatz 1 für die Teilnahme keine Entschädigung ausgerichtet. 3 Keine Entschädigung wird für Personen ausgerichtet, die gestützt auf Artikel 21 Absatz 2 VSpoFöP zu einer J+S-Kadertätigkeit zugelassen worden sind.

8. Abschnitt: Schlussbestimmung

Art. 30 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft.

12. Juli 2012 Bundesamt für Sport: Matthias Remund

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Anhang 1 (Art. 9)

Aus- und Weiterbildungsstruktur

1. Aus- und Weiterbildung der J+S-Leiterinnen und -Leiter, der J+S-Nach-

wuchstrainerinnen und -trainer sowie der J+S-Expertinnen und-Experten

Weiterbildungsmodule Weiterbildungsmodule Nachwuchstrainer/innen Expert/innen

Einführungskurs Nachwuchs- Experten- Einführungs- Nachwuchs- trainerkurs kurs kurs trainer/innen Expert/innen

Weiterbildungsmodule Leiter/innen

Weiterbildungsmodule Leiter/innen

Einführungskurs Leiterkurs Leiter/innen

Die Module der Weiterbildung dienen dem Erhalt der Leiteranerkennung, der Wie- dererlangung einer weggefallenen Leiteranerkennung oder der Vertiefung der Lei- terkompetenzen. Die Module der Weiterbildungsstufe 2 bauen auf denjenigen der Weiterbildungsstufe 1 auf.

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2. Aus- und Weiterbildung der J+S-Coaches

Weiterbildungsmodule Coach-Expert/innen

Coach-Expertenkurs

Weiterbildungsmodule Coach

Coachkurs

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Anhang 2 (Art. 18 Abs. 2)

Militärsportleiterinnen und -leiter

1. Militärsportleiterausbildungen

Bezeichnung Ausbildungskompetenz Ausbildung zum MSL

Militärsportleiter/in 1 Unterstützen die Sportausbil- BO während ihrer Offiziersaus- (MSL 1) dung in AGA, FGA und VBA, bildung. BU während ihrer allen Lehrgängen sowie in der Grundausbildung an der BUSA. VBA 2 (FDT). Milizoffiziere in der Ausbildung zum Offizier. Spitzensportler/in in der Spitzensport-RS. FBO/FBU bei Bedarf. Geeig- nete Sportler/innen (Miliz) in speziellen MSL-Kursen.

Militärsportleiter/in 2 Sind verantwortlich für die Selektionierte BO/BU während (MSL 2) Sportausbildung in der AGA, ihrer Grundausbildung zum FGA, VBA, Uof LG und höh Berufsmilitär. Sportoffiziere der Uof LG. Sie unterstützen den Gs Vb/ Trp Kö. FBO/FBU bei MSL 3 in der Sportausbildung Bedarf, Fachlehrer/innen bei in den Kaderlehrgängen. Bedarf.

Militärsportleiter/in 3 Sind verantwortlich für die MSL BO/BU, welche die Zusatzaus- (MSL 3) 1-Ausbildung in den Lehrgän- bildung am BASPO sowie gen der Berufsunteroffiziers- die Prüfung SLRG Brevet II schule (BUSA), den Offiziers- bestanden haben. lehrgängen und in der Spitzensport-RS. Erteilen die Sportausbildung an der Militär- akademie (MILAK).

Militärsportleiter/in Sind verantwortlich für die BU (MSL Exp) Experte/Expertin, Umsetzung des Sports in den SLRG Brevet II Sportverantwortliche/r Lehrverbänden. des LVb

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2. Zusätzliche Anerkennungen für Militärsportleiterinnen und -leiter

Badminton, Baseball/Softball, Basketball, Curling, Eishockey, Eiskunstlauf (Eis- lauf), Eisschnelllauf (Eislauf), Faustball (Turnsport), Freitauchen (Schwimmsport), Fussball, Geräteturnen (Turnsport), Golf, Gymnastik und Tanz, Handball, Hornus- sen, Inlinehockey (Rollsport), Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Lagersport/Trekking, Landhockey, Leichtathletik, Orientierungslauf, Radsport, Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gym- nastik (Turnsport), Rollhockey, (Rollsport), Rollkunstlauf (Rollsport), Rugby, Schwimmen (Schwimmsport), Speedskating (Rollsport), Squash, Streethockey, Synchronized Skating (Eislauf), Synchronschwimmen (Schwimmsport), Tanzsport, Tchoukball, Tennis, Tischtennis, Triathlon, Turnen (Turnsport), Unihockey, Volley- ball, Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimmsport).

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Anhang 3 (Art. 20–24 und 26)

Erforderliche Ausbildungen der J+S-Leiterinnen und -Leiter sowie J+S-Nachwuchstrainerinnen und -Nachwuchstrainer Aktivität A) Erforderliche Ausbildung für Haupt- B) Erforderliche Ausbildung für weitere leiterinnen und -Leiter (alternativ) Leiterinnen und Leiter (alternativ)

Armbrust Armbrust (Sportschiessen) Armbrust (Sportschiessen), Bogensport (Sportschiessen), Gewehr (Sportschiessen), Pistole (Sportschiessen) Badminton Badminton Badminton Baseball/Softball Baseball/Softball Baseball/Softball Basketball Basketball Basketball Behindertensport* Behindertensport Behindertensport Bergsteigen Bergsteigen mit Zusatz Kurs- Bergsteigen, Skitouren, Sport- leiter/in klettern Biathlon* Gewehr (Sportschiessen), Gewehr (Sportschiessen), Skilanglauf Skilanglauf Bogensport Bogensport (Sportschiessen) Armbrust (Sportschiessen), Bogensport (Sportschiessen), Gewehr (Sportschiessen), Pistole (Sportschiessen) Curling Curling Curling Eishockey Eishockey Eishockey Eiskunstlauf Eiskunstlauf (Eislauf) Eiskunstlauf (Eislauf), Gym- nastik und Tanz, Synchronized Skating (Eislauf) Eisschnelllauf Eisschnelllauf (Eislauf) Eisschnelllauf (Eislauf), Speedskating (Rollsport) Faustball Faustball (Turnsport), Korbball Faustball (Turnsport), Geräte- (Turnsport), Turnen (Turnsport) turnen (Turnsport), Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turn- sport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gymnastik (Turn- sport), Trampolin (Turnsport), Turnen (Turnsport) Fechten Fechten Fechten Freitauchen Freitauchen (Schwimmsport), Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchron- (Schwimmsport), Synchron- schwimmen (Schwimmsport), schwimmen (Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimm- Wasserspringen (Schwimm- sport) sport) Fussball Fussball Fussball

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Aktivität A) Erforderliche Ausbildung für Haupt- B) Erforderliche Ausbildung für weitere leiterinnen und -Leiter (alternativ) Leiterinnen und Leiter (alternativ)

Geräteturnen Geräteturnen (Turnsport), Faustball (Turnsport), Geräte- Kunstturnen (Turnsport) turnen (Turnsport), Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turn- sport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Trampolin (Turn- sport), Turnen (Turnsport) Gewehr Gewehr (Sportschiessen) Armbrust (Sportschiessen), Bogensport (Sportschiessen), Gewehr (Sportschiessen), Pistole (Sportschiessen) Golf Golf Golf Gymnastik und Tanz Gymnastik und Tanz Gymnastik und Tanz, Tanz- sport, Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Turnen (Turnsport) Handball Handball Handball Hornussen Hornussen Hornussen Inlinehockey Inlinehockey (Rollsport), Eishockey, Inlinehockey Rollhockey (Rollsport) (Rollsport), Rollhockey (Rollsport), Rollkunstlauf (Rollsport), Speedskating (Rollsport) Judo Judo, Ju-Jitsu Judo, Ju-Jitsu Ju-Jitsu Judo, Ju-Jitsu Judo, Ju-Jitsu Kanusport Kanusport Kanusport Kanusport Touring Kanusport mit Zusatz Touring, Kanusport mit Zusatz Touring, Kanusport mit Zusatz Wild- Kanusport mit Zusatz Wild- wasser wasser Kanusport Wildwasser Kanusport mit Zusatz Wild- Kanusport mit Zusatz Wild- wasser wasser Karate Karate Karate Korbball Faustball (Turnsport), Korbball Faustball (Turnsport), Geräte- (Turnsport), Turnen (Turnsport) turnen (Turnsport), Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turn- sport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Trampolin (Turn- sport), Turnen (Turnsport) Kunstturnen Geräteturnen (Turnsport), Faustball (Turnsport), Geräte- Kunstturnen (Turnsport) turnen (Turnsport), Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turn- sport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Trampolin (Turn- sport), Turnen (Turnsport) Lagersport/Trekking Lagersport/Trekking mit Zusatz Lagersport/Trekking Lagerleiter/in Lagersport/Trekking Lagersport/Trekking mit Zusatz Lagersport/Trekking Sicherheitsbereich Lagerleiter/in und Zusatz «Berg» Sicherheitsbereich «Berg»

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Jugend und Sport AS 2012

Aktivität A) Erforderliche Ausbildung für Haupt- B) Erforderliche Ausbildung für weitere leiterinnen und -Leiter (alternativ) Leiterinnen und Leiter (alternativ)

Lagersport/Trekking Lagersport/Trekking mit Zusatz Lagersport/Trekking Sicherheitsbereich Lagerleiter/in und Zusatz «Wasser» Sicherheitsbereich «Wasser» Lagersport/Trekking Lagersport/Trekking mit Zusatz Lagersport/Trekking Sicherheitsbereich Lagerleiter/in und Zusatz «Winter» Sicherheitsbereich «Winter» Landhockey Landhockey Landhockey Leichtathletik Leichtathletik Leichtathletik, Turnen (Turn- sport) Nationalturnen Nationalturnen Nationalturnen, Ringen, Schwingen, Turnen (Turnsport) Nordische Kombina- Skilanglauf, Skispringen Skilanglauf, Skispringen tion* Orientierungslauf Orientierungslauf, Skilanglauf Orientierungslauf, Skilanglauf Pentathlon* Fechten, Leichtathletik, Pistole Fechten, Leichtathletik, Pistole (Sportschiessen), Reiten (Sportschiessen), Reiten (Pferdesport), Schwimmen (Pferdesport), Schwimmen (Schwimmsport) (Schwimmsport) Pistole Pistole (Sportschiessen) Armbrust (Sportschiessen), Bogensport (Sportschiessen), Gewehr (Sportschiessen), Pistole (Sportschiessen) Radsport Radsport Radsport Reiten Reiten (Pferdesport) Reiten (Pferdesport) Rettungsschwimmen Freitauchen (Schwimmsport), Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchron- (Schwimmsport), Synchron- schwimmen (Schwimmsport), schwimmen (Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimm- Wasserspringen (Schwimm- sport) sport) Rhönrad Geräteturnen (Turnsport), Faustball (Turnsport), Geräte- Kunstturnen (Turnsport), turnen (Turnsport), Korbball Rhönrad (Turnsport), Trampolin (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport) (Turnsport), Rhönrad (Turn- sport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Trampolin (Turn- sport), Turnen (Turnsport) Rhythmische Gymnastik Rhythmische Gymnastik Faustball (Turnsport), Geräte- (Turnsport) turnen (Turnsport), Gymnastik und Tanz, Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmi- sche Gymnastik (Turnsport), Tanzsport, Trampolin (Turn- sport), Turnen (Turnsport) Ringen Ringen Ringen

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Jugend und Sport AS 2012

Aktivität A) Erforderliche Ausbildung für Haupt- B) Erforderliche Ausbildung für weitere leiterinnen und -Leiter (alternativ) Leiterinnen und Leiter (alternativ)

Rollhockey Inlinehockey (Rollsport), Inlinehockey (Rollsport), Rollhockey (Rollsport) Rollhockey (Rollsport), Roll- kunstlauf (Rollsport), Speed- skating (Rollsport) Rollkunstlauf Rollkunstlauf (Rollsport) Inlinehockey (Rollsport), Rollhockey (Rollsport), Roll- kunstlauf (Rollsport), Speed- skating (Rollsport) Rudern Rudern Rudern Rugby Rugby Rugby Schwimmen Freitauchen (Schwimmsport), Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchron- (Schwimmsport), Synchron- schwimmen (Schwimmsport), schwimmen (Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimm- Wasserspringen (Schwimm- sport) sport) Schwingen Schwingen Schwingen, Nationalturnen Segeln Segeln Segeln Segeln Jolle Segeln mit Zusatz Jolle Segeln Segeln Yacht Segeln mit Zusatz Yacht Segeln Skifahren Skifahren, Snowboard Skifahren, Snowboard Skilanglauf Skilanglauf Skilanglauf Skispringen Skispringen Skispringen Skitouren Skitouren mit Zusatz Kurs- Bergsteigen, Skitouren, Sport- leiter/in klettern Snowboard Snowboard, Skifahren Snowboard, Skifahren Speedskating Speedskating (Rollsport) Inlinehockey (Rollsport), Rollhockey (Rollsport), Roll- kunstlauf (Rollsport), Speed- skating (Rollsport) Sportklettern Bergsteigen mit Zusatz Kurslei- Bergsteigen, Skitouren, Sport- ter/in, Sportklettern mit Zusatz klettern Kursleiter/in Squash Squash Squash Streethockey Streethockey Streethockey Synchronized Skating Synchronized Skating (Eislauf) Eiskunstlauf (Eislauf), Gymnas- tik und Tanz, Synchronized Skating (Eislauf) Synchronschwimmen Freitauchen (Schwimmsport), Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchron- (Schwimmsport), Synchron- schwimmen (Schwimmsport, schwimmen (Schwimmsport, Wasserball (Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimm- Wasserspringen (Schwimm- sport) sport)

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Jugend und Sport AS 2012

Aktivität A) Erforderliche Ausbildung für Haupt- B) Erforderliche Ausbildung für weitere leiterinnen und -Leiter (alternativ) Leiterinnen und Leiter (alternativ)

Tanzsport Tanzsport Gymnastik und Tanz, Rhythmi- sche Gymnastik (Turnsport), Tanzsport, Turnen (Turnsport) Tchoukball Tchoukball Tchoukball Tennis Tennis Tennis Tischtennis Tischtennis Tischtennis Trampolin Trampolin (Turnsport) Trampolin (Turnsport), alle J+S-Anerkennungen der Ziel- gruppe Jugendliche mit dem Zusatz Trampolin Triathlon Triathlon Triathlon, Leichtathletik, Radsport, Schwimmen (Schwimmsport) Turnen Faustball (Turnsport), Korbball Baseball/Softball, Basketball, (Turnsport), Turnen (Turnsport) Faustball (Turnsport), Fussball, Geräteturnen (Turnsport), Gymnastik und Tanz, Handball, Korbball (Turnsport), Kunsttur- nen (Turnsport), Leichtathletik, Nationalturnen, Rhönrad (Turn- sport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Tanzsport, Tchoukball Trampolin (Turn- sport), Turnen (Turnsport), Unihockey, Volleyball Unihockey Unihockey Unihockey Volleyball Volleyball Volleyball Voltigieren Voltigieren (Pferdesport) Reiten (Pferdesport), Voltigie- ren (Pferdesport) Wasserball (Schwimm- Freitauchen (Schwimmsport), Freitauchen (Schwimmsport), sport) Rettungsschwimmen Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchron- (Schwimmsport), Synchron- schwimmen (Schwimmsport), schwimmen (Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimm- Wasserspringen (Schwimm- sport) sport) Wasserspringen Freitauchen (Schwimmsport), Freitauchen (Schwimmsport), (Schwimmsport) Rettungsschwimmen Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchron- (Schwimmsport), Synchron- schwimmen Schwimmsport), schwimmen Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimm- Wasserspringen (Schwimm- sport) sport) Windsurfen Windsurfen Windsurfen

* Sportart, die ausschliesslich in der J+S-Nachwuchsförderung angeboten wird.

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