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AS 2012 4389

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Montenegro sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Montenegro

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Montenegro sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Montenegro

vom 7. März 2012

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 11. Januar 20122 zur Aussenwirtschaftspolitik 2011 enthaltene Botschaft, beschliesst:

Art. 1

1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:

a. Freihandelsabkommen vom 14. November 20113 zwischen den EFTA- Staaten und Montenegro; b. Landwirtschaftsabkommen vom 14. November 20114 zwischen der Schwei- zerischen Eidgenossenschaft und Montenegro.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 29. Februar 2012 Ständerat, 7. März 2012 Der Präsident: Hansjörg Walter Der Präsident: Hans Altherr Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab

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