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AS 2013 3693

Geschäftsreglement des Nationalrates

Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) (Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes)

Änderung vom 21. Juni 2013

Der Nationalrat, nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 29. August 20111 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 20112, beschliesst:

I Das Geschäftsreglement des Nationalrates vom 3. Oktober 20033 wird wie folgt geändert:

Art. 28a Abs. 2 Aufgehoben

Art. 28b Abs. 4 Aufgehoben

Art. 30 Abs. 3 und 4 3 Eine dringliche Interpellation oder eine dringliche Anfrage muss spätestens bis zu Beginn der dritten Sitzung einer dreiwöchigen Session eingereicht werden. Sie wird vom Bundesrat in der gleichen Session beantwortet. 4 Das Büro kann eine dringliche Interpellation im Einverständnis mit deren Urhebe- rin oder Urheber in eine dringliche Anfrage umwandeln.

2013-1613 3693

Geschäftsreglement des Nationalrates AS 2013

Gliederungstitel vor Art. 30a abis. Aktuelle Debatte

Art. 30a

1 Ineiner dreiwöchigen Session wird eine aktuelle Debatte durchgeführt, wenn

75 Ratsmitglieder dies bis zu Beginn der dritten Sitzung der Session verlangen.

2 Das Begehren für die Durchführung einer aktuellen Debatte gibt die dringlichen

Interpellationen an, die behandelt werden müssen.

Art. 46 Abs. 4 und 5

4 Unabhängig von der Beratungsform kann die Urheberin oder der Urheber eine

parlamentarische Initiative, eine Motion oder ein Postulat mündlich begründen. Ebenfalls erhält das Wort, wer zuerst die Ablehnung beantragt hat. Eine Interpellan- tin oder ein Interpellant erhält das Wort, wenn Diskussion beschlossen wird.

5 Unabhängig von der Beratungsform kann bei der Vorprüfung einer Standesinitia-

tive ein Ratsmitglied aus dem Kanton, welcher Urheber der Initiative ist, die Initia- tive mündlich begründen, sofern die Mehrheit der Abgeordneten des Kantons ein solches Ratsmitglied bezeichnet.

Art. 50 Abs. 5 dritter Satz

5 … Vorbehalten bleibt Artikel 46 Absätze 3 und 4.

II Das Büro des Nationalrates bestimmt das Inkrafttreten.

Nationalrat, 21. Juni 2013 Die Präsidentin: Maya Graf Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Inkraftsetzung Diese Änderung tritt am 25. November 2013 in Kraft.

9. September 2013 Büro des Nationalrates

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