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AS 2014 1899

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den Mitgliedstaaten des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten (GCC) sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und den GCC-Mitgliedstaaten

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den Mitgliedstaaten des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten (GCC) sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und den GCC-Mitgliedstaaten

vom 2. März 2010

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. September 20092, beschliesst:

Art. 1

1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:

a. Freihandelsabkommen vom 22. Juni 20093 zwischen den EFTA-Staaten und den Mitgliedstaaten des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten; b. Landwirtschaftsabkommen vom 22. Juni 20094 zwischen der Schweiz und den GCC-Mitgliedstaaten.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 3. Dezember 2009 Ständerat 2. März 2010 Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab

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