AS 2014 2169
Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung
Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsverordnung, VBGÖ)
Änderung vom 25. Juni 2014
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Öffentlichkeitsverordnung vom 24. Mai 20061 wird wie folgt geändert:
Art. 15 Abs. 4
4 Erhebt die Behörde bei einem Zugangsgesuch von Medienschaffenden eine Ge-
bühr, so reduziert sie diese um mindestens 50 Prozent. Sie kann auf die Reduktion verzichten, wenn das Zugangsgesuch eine besonders aufwändige Bearbeitung erfor- dert.
II Diese Verordnung tritt am 1. September 2014 in Kraft.
25. Juni 2014 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 152.31
2014-1106 2169
Öffentlichkeitsverordnung AS 2014
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