AS 2014 2611
AS 2014 2611
Übereinkommen vom 20. März 1958
über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden
SR 0.741.411; AS 1996 2158
Änderung der Beilagen
Reglement Nr. 127 zum Übereinkommen!
Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich ihres Fussgängerschutzes
Angewendet durch die Schweiz seit dem 17. November 2012
Geltungsbereich des Reglements Nr. 127
Reglement Nr. 128 zum Übereinkommen
Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Leuchtdioden-Lichtquellen (LED) zur Verwendung in genehmigten Leuchteinheiten von Motorfahrzeugen und ihren Anhängern
Angewendet durch die Schweiz seit dem 17. November 2012
Geltungsbereich des Reglements Nr. 128
Reglement Nr. 129 zum Übereinkommen
Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von weiterentwickelten Kinder-Rückhaltesystemen (ECRS)
Angewendet durch die Schweiz seit dem 9. Juli 2013
Geltungsbereich des Reglements Nr. 129
1 Text und Geltungsbereich der Reglemente werden in der AS nicht veröffentlicht. Der Text kann beim Bundesamt fiir Strassen, 3003 Bern, bezogen oder auf der Internetseite der Vereinten Nationen eingesehen werden: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs.html Der Geltungsbereich ist auf der Internetseite der Vereinten Nationen einsehbar: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29fdocstts.html
2014-1772 2611
Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, AS 2014 Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut
oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die
gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen
Vorschriften erteilt wurden. Übereink.
Reglement Nr. 130 zum Übereinkommen
Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Motorfahrzeugen hinsichtlich ihres Spurhaltewarnsystems (LDWS)
Angewendet durch die Schweiz seit dem 9. Juli 2013
Geltungsbereich des Reglements Nr. 130
Reglement Nr. 131 zum Übereinkommen
Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Motorfahrzeugen hinsichtlich ihres Notbrems-Assistenzsystems (AEBS)
Angewendet durch die Schweiz seit dem 9. Juli 2013
Geltungsbereich des Reglements Nr. 131
Reglement Nr. 132 zum Übereinkommen
Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Nachrüst- Abgasreinigungsanlagen (REC) für schwere Nutzfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Traktoren und für mobile Maschinen und Geräte, ausgerüstet mit Kompressionszündungsmotoren
Angewendet durch die Schweiz seit dem 17. Juni 2014
Geltungsbereich des Reglements Nr. 132
Reglement Nr. 133 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Motorfahrzeugen
hinsichtlich ihrer Wiederverwendbarkeit, Rezyklierbarkeit und Verwertbarkeit
Angewendet durch die Schweiz seit dem 17. Juni 2014
Geltungsbereich des Reglements Nr. 133