AS 2014 3581
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und China
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und China
vom 20. Juni 2014
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. November 20132, beschliesst:
Art. 1
1 Das Abkommen vom 25. September 20133 zwischen dem Schweizerischen Bun-
desrat und der Regierung der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppel- besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d
Ziff. 3 BV).
Ständerat, 20. Juni 2014 Nationalrat, 20. Juni 2014 Der Präsident: Hannes Germann Der Präsident: Ruedi Lustenberger Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 9. Oktober 2014 unbenützt abge- laufen.4
11. November 2014 Bundeskanzlei