AS 2014 4431
Vereinbarung vom 14. September 2010 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes
Vereinbarung vom 14. September 2010 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes
SR 0.814.515.141; AS 2010 5713
Änderung der Anlage 4 Durch Notenaustausch vom 12. August 2014 haben die zuständigen schweizerischen und liechtensteinischen Behörden gestützt auf Artikel 5 Absatz 2 der Vereinbarung die pauschale jährliche Abgeltung der Dienstleistungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nach Anlage 4 zur Vereinbarung gemäss dem tatsächlichen Aufwand neu auf 20 000 Franken festgelegt (bisher 40 000 Franken). Diese Neufestlegung der Abgeltung der Dienstleistungen des BAG gilt ab dem 1. Januar 2015.
2014-2551 4431
Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes. Vereinb. mit Liechtenstein AS 2014