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AS 2016 1655

Bundesbeschluss über die Änderung des Abkommens zwischen den EFTA-Ländern und der Türkei betreffend die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

Bundesbeschluss über die Änderung des Abkommens zwischen den EFTA-Ländern und der Türkei betreffend die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

vom 14. März 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 9. Januar 20022 zur Aussenwirtschaftspolitik

2001 enthaltene Botschaft,

beschliesst:

Art. 1

1 Die mit Beschluss Nr. 4/2000 des Gemischten Ausschusses vom 16. November

20003 erfolgte Änderung des Abkommens vom 10. Dezember 1991 4 zwischen den

EFTA-Staaten und der Türkei betreffend die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, diese Änderung zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 6. März 2002 Ständerat, 14. März 2002 Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Präsident: Anton Cottier Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz

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