AS 2016 1655
Bundesbeschluss über die Änderung des Abkommens zwischen den EFTA-Ländern und der Türkei betreffend die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich
Bundesbeschluss über die Änderung des Abkommens zwischen den EFTA-Ländern und der Türkei betreffend die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich
vom 14. März 2002
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 9. Januar 20022 zur Aussenwirtschaftspolitik
2001 enthaltene Botschaft,
beschliesst:
Art. 1
1 Die mit Beschluss Nr. 4/2000 des Gemischten Ausschusses vom 16. November
20003 erfolgte Änderung des Abkommens vom 10. Dezember 1991 4 zwischen den
EFTA-Staaten und der Türkei betreffend die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, diese Änderung zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 6. März 2002 Ständerat, 14. März 2002 Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Präsident: Anton Cottier Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz