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AS 2016 2067

Bundesbeschluss über die Genehmigung der Quoten- und Gouvernanzreform des Internationalen Währungsfonds

Bundesbeschluss über die Genehmigung der Quoten- und Gouvernanzreform des Internationalen Währungsfonds

vom 14. Juni 2012

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Artikel 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19912 über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. November 20113, beschliesst:

Art. 1

1 Die in der Resolution des Gouverneursrates des Internationalen Währungsfonds

vom 15. Dezember 20104 verabschiedete Quotenerhöhung und die Änderung des Übereinkommens vom 22. Juli 19445 über den Internationalen Währungsfonds werden genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, der Quotenerhöhung und der Änderung des Über-

einkommens zuzustimmen.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 12. März 2012 Ständerat, 14. Juni 2012 Der Präsident: Hansjörg Walter Der Präsident: Hans Altherr Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab

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