AS 2016 2303
Internationales Kakao-Übereinkommen von 2010
Internationales Kakao-Übereinkommen von 2010 vom 25. Juni 2010
SR 0.916.118.1; AS 2012 5859
Geltungsbereich am 9. Juni 2016, Nachtrag1 Das Internationale Kakao-Übereinkommen ist gemäss seinem Artikel 57 Absatz 3 seit dem 1. Oktober 2012 zwischen den Staaten und der Europäischen Union unter- einander ganz und vorläufig in Kraft getreten. Für die folgenden Staaten ist das Übereinkommen gemäss seinem Artikel 57 Absatz 4 ebenfalls ganz und vorläufig in Kraft getreten2:
Ausfuhrmitglieder: Einfuhrmitglieder:
Kamerun Russland Ecuador Gabon Ghana Indonesien Madagaskar Malaysia Nicaragua Peru
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die frühere in AS 2012 5859.
2 Der ausführliche Geltungsbereich wird mit dem endgültigen Inkrafttreten dieses
Übereinkommens veröffentlicht werden.
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Internationales Kakao-Übereink. von 2010 AS 2016
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