AS 2018 641
Verordnung über die militärischen Informationssysteme
Verordnung über die militärischen Informationssysteme (MIV)
Änderung vom 10. Januar 2018
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 16. Dezember 20091 über die militärischen Informations- systeme wird wie folgt geändert:
Ingress gestützt auf Artikel 186 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 20082 über die militärischen Informationssysteme (MIG), auf Artikel 150 Absatz 1 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19953 (MG), auf Artikel 75 Absatz 1 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 4. Oktober 20024 (BZG) und auf Artikel 27 Absatz 5 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 20005 (BPG),
Ersatz von Ausdrücken
1 In den Artikeln 5 Absätze 1 und 3–9, 62 Absatz 2, 64 Einleitungssatz sowie 70l
Absatz 2 wird «Führungsstab der Armee» ersetzt durch «Gruppe Verteidigung», mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen. 2 In den Artikeln 15 Absatz 2, 18, 20 Absatz 2, 22, 23, 25 Absatz 2, 27 und 28 wird «Armeestab» ersetzt durch «Gruppe Verteidigung», mit den nötigen grammatikali- schen Anpassungen. 3 In den Artikeln 30 Absatz 2, 32 und 33 Absatz 1 wird «Heer» ersetzt durch «Grup- pe Verteidigung», mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
4 In den Artikeln 34b, 34d und 34e wird «Komp Zen SWISSINT» ersetzt durch
«Gruppe Verteidigung», mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.
5 In den Artikeln 50, 53 Absatz 2, 55 und 56 Absatz 1 wird «FUB» ersetzt durch
«Gruppe Verteidigung». 6 In den Artikeln 72i Absatz 2, 72iter und 72iquater Absatz 2 wird «ZSHAM» ersetzt durch «Gruppe Verteidigung».
Art. 1 Einleitungssatz und Bst. d Diese Verordnung regelt die Bearbeitung von Personendaten in Informations- systemen und beim Einsatz von Überwachungsmitteln innerhalb des Eidgenössi- schen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), insbe- sondere in der Armee und der Militärverwaltung, durch: d. Dritte, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Militärwesen oder für das VBS erfüllen.
Art. 2 Sachüberschrift und Abs. 2 Grundsätze der Bearbeitung nicht besonders schützenswerter Perso- nendaten und Verbund der Informationssysteme
2 Zum Verbund der Informationssysteme gemäss Artikel 4 MIG gehören auch die
nur in dieser Verordnung geregelten Informationssysteme. Sowohl zwischen diesen selbst als auch zwischen ihnen und den im MIG geregelten Informationssystemen kann insbesondere die Datenübertragung gemäss Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b MIG unter den dort genannten Voraussetzungen erfolgen.
Art. 2a und 2b einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Kapitels Art. 2a Inhaber der Datensammlungen und verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung (Art. 186 Abs. 1 Bst. a MIG)
Bei den Informationssystemen, die gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung betrieben werden, ist Inhaberin der Da- tensammlung und für den Datenschutz verantwortliches Bundesorgan die in An- hang 1 jeweils aufgeführte Verwaltungseinheit.
Art. 2b Technische Zusammenführung der Informationssysteme der Gruppe Verteidigung (Art. 4, 5 und 186 Abs. 2 Bst. a MIG)
Mehrere Informationssysteme können technisch zusammengeführt und über dieselbe technische Plattform, Infrastruktur, Applikation oder Datenbank betrieben werden, sofern: a. sie gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung oder einer ihr untergeordneten Verwaltungseinheit be- trieben werden;
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
b. für alle betreffenden Informationssysteme dieselbe Verwaltungseinheit die Inhaberin der Datensammlung und das für den Datenschutz verantwortliche Bundesorgan ist; c. für jedes einzelne Informationssystem die jeweils geltenden datenschutz- rechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen im MIG und in dieser Verordnung, eingehalten und Umfang und Zweck der Datenbearbeitung so- wie die Zugriffsrechte nicht erweitert werden; und d. in den Bearbeitungsreglementen der betreffenden Informationssysteme auf- gezeigt wird, dass und wie die Anforderungen gemäss Buchstabe c erfüllt werden.
Gliederungstitel vor Art. 3
2. Kapitel: Personalinformationssysteme
1. Abschnitt: Personalinformationssystem der Armee und des
Zivilschutzes
Art. 3 Abs. 1 Bst. a
1 Der Bund trägt die Kosten:
a. des Betriebs und der Wartung des Personalinformationssystems der Armee und des Zivilschutzes (PISA);
Art. 4 Daten (Art. 14 MIG)
1 Die im PISA enthaltenen Personendaten sind in Anhang 1a aufgeführt.
2 Die Daten nach Anhang 1a Ziffern 1.8 und 2.7 werden nur mit Einwilligung der
betroffenen Personen erhoben.
3 Angehörige von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen melden ab
Zuteilung in die Formation dem für sie zuständigen Kommandanten ihre Telefon- nummern, ihre E-Mail-Adressen und ihre Wohnadresse sowie Änderungen dieser Daten unaufgefordert innert 14 Tagen.
4 Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und die für den Zivilschutz zuständigen
Stellen von Bund und Kantonen bearbeiten im PISA zu administrativen Zwecken, insbesondere zur Kontaktaufnahme und für die Lohnabrechnung, die in Anhang 1a mit einem Stern markierten Daten von Personen, die im Zivilschutz, ohne Anspruch auf Erwerbsersatz zu haben: a. für befristete Einsätze herangezogen werden; b. Ausbildungen erteilen; c. an Ausbildungen teilnehmen; d. als Rechnungsführer tätig sind.
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Art. 5 Abs. 1bis 1bis Die Gruppe Verteidigung beschafft als zuständige Stelle der Militärverwaltung nach Artikel 32c Absatz 4 des Waffengesetzes vom 20. Juni 19976 (WG) die Mel- dungen der Zentralstelle automatisiert über eine Schnittstelle aus dem Informations- system integrierte Ressourcenbewirtschaftung (PSN).
Art. 6 Sachüberschrift Daten (Art. 26 MIG)
Art. 7 Bst. j Die für den Sanitätsdienst der Armee zuständige Stelle beschafft die Daten für das MEDISA bei: j. der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im VBS aus Prüfungser- gebnissen, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der zu beurteilenden Person beziehen;
Art. 10a Informationssystem Flugmedizin (Art. 44 MIG)
Die im Informationssystem Flugmedizin (MEDIS LW) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 5a aufgeführt.
Art. 15 Abs. 1
1 Das Informationssystem Auslandkontakte (OpenIBV) dient dem Bewilligungs-
verfahren für alle Auslandkontakte von Personen nach Artikel 1 Absatz 2 der Ver- ordnung vom 24. Juni 20097 über internationale militärische Kontakte, der Auswer- tung dieser Kontakte und der Reiseberichte sowie der Organisation und Auswertung von Besuchen ausländischer Personen, Behörden und Organisationen.
Art. 17 Datenbeschaffung Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das OpenIBV bei der betroffenen Person und deren direkten und indirekten Vorgesetzten.
Art. 34 Datenaufbewahrung Die Daten des IPont werden während zehn Jahren ab Erfassung aufbewahrt.
6 SR 514.54 7 SR 510.215
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Art. 34a Verantwortliches Organ Die Gruppe Verteidigung betreibt das Informationssystem Auslandeinsatzadminist- ration (HYDRA).
Gliederungstitel vor Art. 35
3. Kapitel: Führungsinformationssysteme
1. Abschnitt: Führungsinformationssysteme nach MIG
Art. 37 Informationssystem Administration für Dienstleistungen (Art. 86 MIG)
Die im Informationssystem Administration für Dienstleistungen (MIL Office) ent- haltenen Personendaten sind in Anhang 16 aufgeführt.
Art. 38 Sachüberschrift, Abs. 1, 2 Einleitungssatz sowie 3 Einleitungssatz und Bst. c Informationssystem Kompetenzmanagement (Art. 92 MIG)
1 Die im Informationssystem Kompetenzmanagement (ISKM) enthaltenen Perso-
nendaten sind in Anhang 17 aufgeführt.
2 Die Daten für das ISKM können über eine Schnittstelle beschafft werden aus:
3 Die Daten des ISKM werden zugänglich gemacht:
c. den zuständigen Personalfachstellen und Personalverantwortlichen sowie den für die Kaderplanung und -entwicklung und das Kompetenzmanagement zuständigen Personen des VBS zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
3. Kapitel 2. Abschnitt (Art. 43–47)
Aufgehoben
Art. 48 Abs. 1bis und 2 1bis Betrifft nur den französischen Text.
2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das AIS.
Art. 51 Abs. 1
1 Die Gruppe Verteidigung macht die nachstehenden Daten des AIS zugänglich:
a. den Benutzern und Benutzerinnen des Datennetzwerkes VBS: die Daten nach Anhang 23 Ziffern 1–27; b. den für die Verwaltung des Datennetzwerkes VBS zuständigen Personen: die Daten nach Anhang 23 Ziffern 28–32; c. dem Informationssystem «Führung ab Bern» (FABIS): die Daten nach An- hang 33c Ziffer 1;
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
d. dem Informationssystem «Militärische Plattform» (MIL PLATTFORM): die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1.
Art. 57a Zweck und verantwortliches Organ
1 Das militärische Dosimetriesystem (MDS) dient der zentralen Erfassung und
Kontrolle der Warn- und Grenzwerte von Strahlendosen, denen Angehörige der Armee sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des VBS während der Ausbildung oder eines Einsatzes ausgesetzt sind.
2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das MDS.
Art. 57b Daten Die im MDS enthaltenen Daten sind in Anhang 24a aufgeführt.
Art. 57c Einleitungssatz Die für das MDS zuständigen Angehörigen der Armee sowie die entsprechenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des VBS beschaffen die Daten für das MDS:
Art. 57d Einleitungssatz und Bst. a Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des MDS folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich: a. den Strahlenschutzsachverständigen des Kompetenzzentrums der Armee zur Beseitigung von atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln so- wie zur Minenräumung (Komp Zen ABC-KAMIR);
Art. 57e Datenaufbewahrung Die Daten im MDS werden nach der Erfassung längstens während fünf Jahren aufbewahrt.
Gliederungstitel vor Art. 58
4. Kapitel: Ausbildungsinformationssysteme
1. Abschnitt: Ausbildungsinformationssysteme nach MIG
Art. 58 Betrifft nur den französischen Text.
Art. 59 Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS) (Art. 128 MIG)
1 Die im Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management
System VBS; LMS VBS) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 26 aufgeführt.
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
2 Die Daten für das LMS VBS können aus dem zentralen Identitätsspeicher nach
Artikel 13 der Verordnung vom 19. Oktober 20168 über Identitätsverwaltungs- Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes beschafft werden, soweit dies in An- hang 26 vorgesehen ist.
Einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Abschnitts des 4. Kapitels Art. 61a Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung Die im Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung (SPHAIR-Expert) enthaltenen Daten sind in Anhang 28a aufgeführt.
Art. 62 Abs. 1
1 Das Informationssystem Führungsausbildung (ISFA) dient der Ausbildungskon-
trolle, der Analyse der Ausbildungsresultate und der Prüfungsorganisation.
Art. 65 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b sowie 2 Bst. a
1 Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des ISFA durch Abrufverfahren den
Stellen und Personen zugänglich: b. die für die Koordination der Prüfungen für die einzelnen Module zuständig sind.
2 Die Daten des ISFA werden bekannt gegeben:
a. der für die Ausstellung des Zertifikats über die erfolgreiche Absolvierung der einzelnen Module zuständigen zivilen Stelle;
Art. 66 Datenaufbewahrung Die Daten des ISFA werden nach der Erfassung während fünf Jahren aufbewahrt.
4. Kapitel 3. und 4. Abschnitt (Art. 66a–66j)
Aufgehoben
Gliederungstitel vor Art. 67
5. Kapitel: Sicherheitsinformationssysteme
1. Abschnitt: Sicherheitsinformationssysteme nach MIG
Art. 67 Abs. 2
2 Folgenden Informationssystemen werden die nachstehenden Daten des SIBAD
bekannt gegeben:
8 SR 172.010.59
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
a. dem FABIS: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 2; b. dem MIL PLATTFORM: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 2.
Art. 68 Informationssystem Industriesicherheitskontrolle (Art. 152 MIG) 1 Die im Informationssystem Industriesicherheitskontrolle (ISKO) enthaltenen, aus dem SIBAD bezogenen Personendaten sind in Anhang 31 Ziffern 1–16, die enthal- tenen Firmendaten in Anhang 31 Ziffern 17–50 aufgeführt.
2 Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen dem Geheimschutz-
beauftragten des Arbeitgebers die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten gemäss Anhang 31 Ziffern 1–10 bekannt gegeben werden.
Art. 69 Abs. 2
2 Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen den für die Bearbei-
tung der Besuchsanträge zuständigen Sicherheitsbehörden des zu besuchenden Landes die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten gemäss Anhang 32 Ziffern 1–10 bekannt gegeben werden.
Einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Abschnitts des 5. Kapitels Art. 70bis Informationssystem Journal- und Rapportsystem der Militärischen Sicherheit (Art. 167a MIG)
Die im Informationssystem Journal- und Rapportsystem der Militärischen Sicherheit (JORASYS) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 33bis aufgeführt.
Art. 70a Zweck und verantwortliches Organ
1 Das elektronische Alarmierungssystem (e-Alarm) dient dem Aufgebot der Mitglie-
der von Krisenstäben sowie der Angehörigen von Formationen mit ständigen Bereit- schaftsauflagen.
2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das e-Alarm.
Art. 70b Daten Die im e-Alarm enthaltenen Daten sind in Anhang 33a aufgeführt.
Art. 70c Einleitungssatz Die für das e-Alarm verantwortlichen Personen beschaffen die Daten:
Art. 70d Einleitungssatz Folgende Daten des e-Alarm werden nachstehenden Stellen und Personen bekannt gegeben:
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Art. 70e Einleitungssatz Die im e-Alarm erfassten Daten werden längstens aufbewahrt bis:
Art. 70f Abs. 2
2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das HARAM.
Art. 70l Abs. 1
1 Das FABIS dient der operativen Führung der Armee über alle Lagen als Führungs-
informationssystem. Darin werden Daten zu folgenden Zwecken bearbeitet: a. biometrische Identifikation und Vereinzelung von Personen; b. Kontrolle, Gewährung, Verweigerung und Protokollierung des Zugangs zum FABIS.
Art. 70n Datenbeschaffung Die Daten des FABIS werden beschafft: a. bei den zum FABIS zugangsberechtigten Personen; b. bei den militärischen Kommandos; c. bei den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes; d. aus dem AIS: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 1; e. aus dem SIBAD: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 2.
Art. 70o Datenbekanntgabe Die Daten des FABIS werden über eine geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht: a. den für den technischen Betrieb des FABIS zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen; b. den für die Administration der FABIS-Benutzer, die Erteilung von Zugangs- berechtigungen sowie die Zugangskontrolle zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Art. 70p Datenaufbewahrung 1 Die Daten nach Anhang 33c Ziffern 1, 2, 4 und 6 werden ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung der betreffenden Person vernichtet.
2 Die Daten nach Anhang 33c Ziffern 3 und 5 werden ein Jahr nach ihrer Erfassung
vernichtet.
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
5. Abschnitt (Art. 70q–70u) einfügen vor dem Gliederungstitel des 6. Kapitels
5. Abschnitt: MIL PLATTFORM
Art. 70q Zweck und verantwortliches Organ
1 Das MIL PLATTFORM dient der operativen Führung der Armee über alle Lagen
als Führungsinformationssystem. Darin werden Daten zur Erfüllung folgender Aufgaben bearbeitet: a. biometrische Identifikation und Vereinzelung von Personen; b. Kontrolle, Gewährung, Verweigerung und Protokollierung des Zugangs zum MIL PLATTFORM.
2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das MIL PLATTFORM.
Art. 70r Daten Die im MIL PLATTFORM enthaltenen Daten sind in Anhang 33d aufgeführt.
Art. 70s Datenbeschaffung Die Daten des MIL PLATTFORM werden beschafft: a. bei den zum MIL PLATTFORM zugangsberechtigten Personen; b. bei den militärischen Kommandos; c. bei den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes; d. aus dem AIS: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1; e. aus dem SIBAD: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 2.
Art. 70t Datenbekanntgabe Die Daten des MIL PLATTFORM werden über eine geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht: a. den für den technischen Betrieb des MIL PLATTFORM zuständigen Mitar- beitern und Mitarbeiterinnen; b. den für die Administration der MIL PLATTFORM-Benutzer, die Erteilung von Zugangsberechtigungen sowie die Zugangskontrolle zuständigen Mitar- beitern und Mitarbeiterinnen.
Art. 70u Datenaufbewahrung
1 Die Daten nach Anhang 33d Ziffern 1, 2, 4 und 6 werden ein Jahr nach Wegfall
der Zugangsberechtigung der betreffenden Person vernichtet.
2 Die Daten nach Anhang 33d Ziffern 3 und 5 werden ein Jahr nach ihrer Erfassung
vernichtet.
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Gliederungstitel vor Art. 71
6. Kapitel: Übrige Informationssysteme
1. Abschnitt: Übrige Informationssysteme nach MIG
Art. 71 Informationssystem Schadenzentrum VBS (SCHAWE) (Art. 170 MIG)
Die im SCHAWE enthaltenen Personendaten sind in Anhang 34 aufgeführt.
Art. 72 Strategisches Informationssystem Logistik (SISLOG) (Art. 176 MIG)
Die im SISLOG enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35 aufgeführt.
Art. 72bis und 72ter einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Abschnitts des
6. Kapitels
Art. 72bis PSN (Art. 179c MIG)
1 Die im PSN enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35 bis aufgeführt.
2 Das PSN bezweckt auch den Austausch von Daten zwischen militärischen Infor-
mationssystemen und mit Informationssystemen nach Artikel 32a WG.
3 Die Datenbeschaffung nach Artikel 179d Buchstabe e MIG kann auch aus allen
Informationssystemen nach Artikel 32a WG erfolgen.
4 Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung geben die Daten des PSN zur
Erfüllung ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben auch bekannt: a. der Zentralstelle Waffen für die Bearbeitung in den Informationssystemen nach Artikel 32a WG; b. dem PISA über eine Schnittstelle: die Meldungen der Zentralstelle Waffen nach Artikel 32c Absatz 4 WG.
Art. 72ter Informationssystem Vereins- und Verbandsadministration (VVAdmin) (Art. 179i MIG)
Die im VVAdmin enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35 ter aufgeführt.
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Gliederungstitel vor Art. 72a
2. Abschnitt: Informationssystem Verkehr und Transporte (VT-FSPW)
Art. 72a Zweck und verantwortliches Organ
1 Das VT-FSPW dient der Bewirtschaftung der Fahrzeugflotte der Berufsmilitärs,
insbesondere der Führung und betriebswirtschaftlichen Steuerung sowie der Füh- rung der elektronischen Fahrzeugdossiers.
2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das VT-FSPW.
Art. 72b Daten Die im VT-FSPW enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35a aufgeführt.
Art. 72c Einleitungssatz Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das VT-FSPW:
Art. 72d Datenbekanntgabe Die Gruppe Verteidigung gibt den Lieferanten und dem zuständigen Strassen- verkehrsamt die für die Immatrikulation nach der Strassenverkehrsgesetzgebung notwendigen Personen- und Fahrzeugdaten bekannt.
6. Kapitel 3. und 4. Abschnitt (Art. 72f–72gsexies)
Aufgehoben
Art. 72h Betrifft nur den französischen Text.
7. Kapitel (Art. 73)
Aufgehoben
II
1 Der bisherige Anhang 1 wird zu Anhang 1a und gemäss Beilage geändert.
2 Diese Verordnung erhält neu die Anhänge 1, 28a, 33bis (einfügen vor dem Anhang
33a), 33d, 35bis und 35ter (Anhänge 35bis und 35ter einfügen vor dem Anhang 35a) gemäss Beilage.
3 Die Anhänge 2, 3, 7, 10, 26, 31, 33c, 34 und 35f erhalten die neuen Fassungen
gemäss Beilage. 4 Die Anhänge 5a, 8, 9, 16, 17, 19, 24a, 29, 30, 33 und 33a werden gemäss Beilage geändert.
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
5 Die Anhänge 21a, 29a, 29b, 35b und 35c werden aufgehoben.
III Die Zivilschutzverordnung vom 5. Dezember 20039 wird wie folgt geändert:
Art. 13 und 40a–40e sowie Anhang 1 Aufgehoben
IV Diese Verordnung tritt am 1. März 2018 in Kraft.
10. Januar 2018 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
9 SR 520.11
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 1 (Art. 2a)
Inhaber der Datensammlungen und für den Datenschutz verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung Informationssystem Bestimmungen MIG/MIV Inhaber Datensammlung / für Datenschutz verant- wortliches Organ
PISA Personalinformationssystem der Art. 12–17 MIG, Kommando Armee und des Zivilschutzes Art. 3–5 MIV, Ausbildung Anhang 1a MIV (Kdo Ausb) ITR Informationssystem Rekrutie- Art. 18–23 MIG, Kdo Ausb rung Art. 8 MIV, Anhang 3 MIV EAAD Informationssystem Evaluation Art. 48–53 MIG, Kommando Operati- Armee-Aufklärungsdetache- Art. 11 MIV, onen (Kdo Op) ment Anhang 6 MIV IPV Informationssystem Personal Art. 60–65 MIG, Armeestab Verteidigung Art. 13 MIV, (A Stab) Anhang 8 MIV PERAUS Informationssystem Personal- Art. 66–71 MIG, Kdo Op bewirtschaftung Auslandein- Art. 14 MIV, sätze Anhang 9 MIV OpenIBV Informationssystem Ausland- Art. 15–19 MIV, A Stab kontakte Anhang 10 MIV IHMR Informationssystem Humanitäre Art. 20–24 MIV, A Stab Minenräumung Anhang 11 MIV IVE Informationssystem Verifika- Art. 25–29 MIV, A Stab tionseinsätze Anhang 12 MIV IPont Informationssystem Pontoniere Art. 30–34 MIV, Kdo Op Anhang 13 MIV HYDRA Informationssystem Ausland- Art. 34a–34f MIV, Kdo Op einsatzadministration Anhang 13a MIV MIL Office Informationssystem Administra- Art. 84–89 MIG, Kdo Ausb tion für Dienstleistungen Art. 37 MIV, Anhang 16 MIV FIS HE Führungsinformationssystem Art. 102–107 MIG, Kdo Op Heer Art. 40 MIV, Anhang 19 MIV FIS LW Führungsinformationssystem Art. 108–113 MIG, Kdo Op Luftwaffe Art. 41 MIV, Anhang 20 MIV
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Informationssystem Bestimmungen MIG/MIV Inhaber Datensammlung / für Datenschutz verant- wortliches Organ
IMESS Führungsinformationssystem Art. 114–119 MIG, Kdo Op Soldat Art. 42 MIV, Anhang 21 MIV AIS Auftragsinformationssystem Art. 48–52 MIV, Führungsunter- Anhang 23 MIV stützungsbasis der Armee (FUB) SD-PKI Informationssystem Swiss Art. 53–57 MIV, FUB Defence Public Key Infrastruc- Anhang 24 MIV ture MDS Militärisches Dosimetriesystem Art. 57a–57e MIV, Kdo Ausb Anhang 24a MIV – Geolokalisierungssysteme Art. 57f MIV FUB – Informationssysteme von Simu- Art. 120–125 MIG, Kdo Ausb latoren Art. 58 MIV, Anhang 25 MIV LMS VBS Informationssystem Ausbil- Art. 126–131 MIG, Kdo Ausb dungsmanagement (Learning Art. 59 MIV, Management System VBS) Anhang 26 MIV ISGMP Informationssystem Schulungs- Art. 132–137 MIG, Logistikbasis nachweis Gute Herstellungspra- Art. 60 MIV, der Armee (LBA) xis Anhang 27 MIV MIFA Informationssystem Militärische Art. 138–143 MIG, LBA Fahrberechtigungen Art. 61 MIV, Anhang 28 MIV SPHAIR- Informationssystem Fliegerische Art. 143a–143f MIG, Kdo Op Expert Aus- und Weiterbildung Art. 61a MIV, Anhang 28a MIV ISFA Informationssystem Führungs- Art. 62–66 MIV, Kdo Ausb ausbildung Anhang 29 MIV ZUKO Informationssystem Zutrittskon- Art. 162–167 MIG, FUB trolle Art. 70 MIV, Anhang 33 MIV JORASYS Informationssystem Journal- Art. 167a–167f MIG, Kdo Op und Rapportsystem der Militäri- Art. 70bis MIV, schen Sicherheit Anhang 33bis MIV e-Alarm Elektronisches Alarmierungs- Art. 70a–70e MIV, Kdo Op system Anhang 33a MIV HARAM Elektronisches Flugsicherheits- Art. 70f–70k MIV, Kdo Op meldesystem «Hazard and Risk Anhang 33b MIV Analysis Management» FABIS Informationssystem «Führung Art. 70l–70p MIV, Kdo Op ab Bern» Anhang 33c MIV
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Informationssystem Bestimmungen MIG/MIV Inhaber Datensammlung / für Datenschutz verant- wortliches Organ
MIL PLATT- Informationssystem «Militäri- Art. 70q–70u MIV, Kdo Op FORM sche Plattform» Anhang 33d MIV SISLOG Strategisches Informationssys- Art. 174–179 MIG, LBA tem Logistik Art. 72 MIV, Anhang 35 MIV PSN Informationssystem integrierte Art. 179a–179f MIG, A Stab Ressourcenbewirtschaftung Art. 72bis MIV, Anhang 35bis MIV VVAdmin Informationssystem Vereins- Art. 179g–179l MIG, Kdo Ausb und Verbandsadministration Art. 72ter MIV, Anhang 35 MIV VT-FSPW Informationssystem Verkehr Art. 72a–72e MIV, LBA und Transporte der Fachstelle Anhang 35a MIV Personenwagen PSA Informationssystem über das Art. 72gsepties–72gundecies A Stab Personal der Armeeapotheke MIV, Anhang 35cbis MIV ISHAM Informationssystem historisches Art. 72i–72iquinquies MIV, A Stab Armeematerial Anhang 35e MIV
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 1a (Art. 4)
Daten des PISA
Klammerverweis bei Anhangnummer (Art. 4 Abs. 1, 2 und 4)
Überschrift «1.3 Rekrutierungsdaten», Ziff. 25a 25a. Medizinisch bedingte Waffenabgabe- oder Waffenbezugseinschränkung (R- Flag)
Überschrift «1.4 Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung», Ziff. 53 und 56
53. Zugehörigkeit zu den nicht in Formationen Eingeteilten nach Artikel 6 der
Verordnung vom 29. März 201710 über die Strukturen der Armee
56. Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglich-
keit samt medizinisch bedingter Waffenabgabe- oder Waffenbezugsein- schränkung (R-Flag)
Überschrift «1.6 Status nach Militärgesetz», Ziff. 73, 77 und 77a
73. Befreiung von der Militärdienstpflicht nach den Artikeln 4 und 18 MG oder
Entlassung aus der Armee nach Artikel 49 Absatz 2 MG; bei der Befreiung nach Artikel 18 MG mit Angaben (Nummer, Bezeichnung/Name, Kontakt- angaben) zum Gesuchsteller oder zur Gesuchstellerin
77. Verlängerung der Militärdienstpflicht nach Artikel 13 MG
77a. Status als Spezialist oder Spezialistin nach den Artikeln 13 und 104a MG
Überschrift «1.7 Strafen, Nebenstrafen und strafrechtliche Massnahmen», Ziff. 92b und 97 92b. Daten aus Strafverfahren nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe m MIG
97. Aufgebotsstopp nach Artikel 34 oder 38 der Verordnung vom 22. November
201711 über die Militärdienstpflicht
Ziff. 103a einfügen vor der Überschrift «1.9 Geschäftskontrolle und Korrespondenz- verwaltung» 103a. Zahlungsverbindung
10 SR 513.11 11 SR 512.21
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Überschrift 1.10 (Ziff. 107–110) einfügen nach Ziff. 106 unter der Überschrift 1.9
1.10 Ausbildungsgutschriften
107. Antrag auf Auszahlung von Ausbildungsgutschriften (inklusive Angaben
zur Ausbildung)
108. Angaben im Zusammenhang mit der Prüfung und Kontrolle des Antrags
(inklusive Kostennachweise und Zahlungsbelege sowie Abschlussdiplom oder Kursbestätigung)
109. Entscheid über Auszahlung von Ausbildungsgutschriften
110. Ausbildungsgutschrifts-Konto (anfängliches Guthaben, erfolgte Auszah-
lungen, verbleibendes Restguthaben)
Überschrift 2
2 Daten der Schutzdienstpflichtigen sowie von Personen, die im Zivilschutz für
befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbil- dungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen An- spruch auf Erwerbsersatz haben
Überschrift «2.1 Personalien», Ziff. 1–5, 7 und 8 sowie 12 und 13
1. AHV-Versichertennummer*
2. Name*
3. Vorname*
4. Geburtsdatum (mit Anzeige des aktuellen Alters)*
5. Geschlecht*
7. Wohnadresse*
8. Wohngemeinde*
12. Muttersprache*
13. Arbeitgeber und Adresse*
Überschrift «2.3 Rekrutierungsdaten», Ziff. 24
24. Grundfunktion*
Überschrift «2.4 Einteilung, Grad und Funktion», Ziff. 28–34, 38 und 39 sowie 42 und 43
28. Zivilschutzorganisation / Kanton*
29. Einheit / Formation*
30. Fachgebiet*
31. Grad*
658
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
32. Funktion(en)*
33. Funktionsstufe*
34. Besondere Ausbildung im Zivilschutz*
38. Status (wie aktiv, Reserve, ehemalig)*
39. Freiwillige Schutzdienstleistung*
42. Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglich-
keit
43. Entlassung aus der Schutzdienstpflicht*
Überschrift «2.7 Zusatzdaten (mit Einwilligung der betroffenen Person)», Ziff. 65 und 66 sowie 69 und 70
65. Telefonnummer(n)*
66. E-Mail-Adresse(n)*
69. Zahlungsverbindung*
70. Postzustelladresse*
Überschrift «2.9 Diverses», Ziff. 80
80. Rolle von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen
werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rech- nungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben*
Einfügen ganz am Ende des Anhangs 1a * gemäss Artikel 4 Absatz 4 bearbeitete Daten von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Er- werbsersatz haben
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 2 (Art. 6)
Daten des MEDISA
1. Personalien:
a. Name; b. Vorname; c. Adresse; d. AHV-Versichertennummer. 2. Entscheide betreffend Tauglichkeit (Militär, bei Bedarf Zivilschutz), inklu- sive: a. medizinische Begründung (wenn nicht uneingeschränkt militärdienst- tauglich); b. Waffenabgabe- und Waffenbezugseinschränkung (R-Flag) bei Vorlie- gen von entsprechenden medizinischen Gründen.
3. Daten des ärztlichen Fragebogens vom Orientierungstag (Selbstdeklaration):
a. familiäre Krankheiten; b. schulische und berufliche Situation; c. Suchtanamnese; d. Krankheiten und Unfälle; e. persönliche Einschätzung der Fähigkeit, Militärdienst zu leisten; f. Name des aktuellen Hausarztes oder der aktuellen Hausärztin.
4. Daten der medizinischen Befragungen und Untersuchungen, die bei der Rek-
rutierung erfasst werden: a. anamnestische Angaben (in Ergänzung zu den im ärztlichen Frage- bogen [Formular 3.4] erwähnten medizinischen Problemen); b. Körpermasse (Gewicht, Grösse, Bauchumfang); c. Hör- und Sehfähigkeit; d. medizinischer Status (Untersuchung von: Skelettapparat, Weichteilen, Herz-Lungenorganen, Abdomen, Geschlechtsorgan [nur bei Männern]); e. EKG, Blutdruckmessungen; f. Lungenfunktionstest; g. psychologische und psychiatrische Daten: – Resultate der Tests (Resultate in Zahlen, keine Fragebogen), – medizinischer Untersuchungsbefund der Fachpersonen; h. körperliche Leistungsfähigkeit (Sportresultate).
5. Freiwillige Untersuchungen bei der Rekrutierung:
a. Laboruntersuchung (Blutparameter: Hämatologie, Chemie, Infektiolo- gie); b. Impfungen.
660
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
6. Zusatzuntersuchungen bei der Rekrutierung (problemorientiert: z. B. aus-
führlicher medizinischer Status zu einem Organ, Belastungs-EKG).
7. Zeugnisse und Gutachten von militärischen und zivilen Ärzten und Ärztin-
nen: a. Zeugnisse von zivilen Ärzten und Ärztinnen, eingebracht durch Stel- lungspflichtige/Angehörige der Armee oder eingefordert durch militä- rische Ärzte und Ärztinnen und durch den Militärärztlichen Dienst der LBA; b. medizinische Unterlagen der militärischen Ärzte und Ärztinnen aus Schulen und Kursen.
8. Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen:
a. Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Psychologen und Psycho- loginnen, Sozialdienst usw.; b. Familienangehörige, Arbeitgeber, Rechtsbeistand usw.
9. Amtliche Dokumente (Auswahl):
a. Untersuchungsrichter und Untersuchungsrichterinnen, Auditorat (An- fragen zu Tauglichkeit zur Zeit der Tat); b. Polizeirapport, Kreiskommando (Anfrage zu Waffenrückgabe).
10. Korrespondenz mit dem Stellungspflichtigen und mit Militär- oder Schutz-
dienstpflichtigen: a. zu Diensttauglichkeit oder Dienstfähigkeit; b. bei medizinischer Anfrage des Stellungspflichtigen/des oder der Ange- hörigen der Armee an den Militärärztlichen Dienst der LBA.
11. Korrespondenz mit offiziellen Stellen (Auswahl):
a. medizinische Anfrage der Militärversicherung; b. Wehrpflichtersatz; c. Zivilschutz.
12. Daten, die notwendig sind für die medizinische und psychologische Beurtei-
lung der Arbeitsfähigkeit von zivildienstpflichtigen Personen: a. Zeugnisse von zivilen Ärzten und Ärztinnen, eingebracht durch die Vollzugsstelle für den Zivildienst oder durch die zivildienstpflichtige Person oder eingefordert durch Ärzte und Ärztinnen der für den Sani- tätsdienst der Armee zuständigen Stelle; b. Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen nach Ziffer 8; c. Korrespondenz mit der zivildienstpflichtigen Person zur Arbeitsfähig- keit; d. Befund der Ärzte und Ärztinnen der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle über das Ausmass der Arbeitsfähigkeit der zivil- dienstpflichtigen Person und Angaben über die sich aufdrängenden Massnahmen.
661
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
13. Daten, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand be-
ziehen und die für die medizinische und psychologische Beurteilung not- wendig sind: a. aus Prüfungsergebnissen der Risikoanalysen der Fachstelle für Perso- nensicherheitsprüfungen im VBS; b. aus Hinweisen zu Hinderungsgründen betreffend die Abgabe der per- sönlichen Waffe oder Leihwaffe.
14. Sanitätsdienstliche Daten von Truppenärzten im Zusammenhang mit Unter-
suchungen, Diagnosen, Therapien und medizinischen Dispensationen; ent- halten sind auch Entscheide bezüglich Militärdienstfähigkeit und bei Bedarf Anträge zum Aufbieten vor einer sanitarischen Untersuchungskommission.
15. Pflegedokumente (bei stationärem Aufenthalt).
16. Sanitätsdienstliche Daten, die vom PPD im Zusammenhang mit der psycho-
logischen Abklärung der Militärdienstfähigkeit erhoben werden.
662
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 3 (Art. 8)
Daten des ITR
Personalien:
1. Name.
2. Vorname.
3. AHV-Versichertennummer.
4. Geburtsdatum.
5. Muttersprache.
6. Adresse.
7. Beruf.
8. Heimatort.
9. Notfallangaben.
Rekrutierungsspezifische Daten:
10. Organisationsdaten wie:
a. Rekrutierungs- und Betriebszyklen; b. Merkmale zum automatischen Gruppieren; c. Gruppen- und Laufnummern.
11. Aufbietende Stelle (Kanton, Lehrverband, Kompetenzzentrum).
12. Rekrutierungszone und Rekrutierungskreis.
13. Rekrutierungsdatum, Rekrutierungsort und Einrückzeit.
14. Dauer der Rekrutierung/der Abklärung.
15. Status der Probanden in Bezug auf einen Betriebszyklus (Vormerkung er-
stellt/aktualisiert/geschlossen, Dienstanzeige/Marschbefehl gedruckt/ver- sandt, aufgeboten, dispensiert, eingerückt/nicht eingerückt, regulär/admini- strativ/an sanitarische Eintrittsmusterung [SEM] entlassen).
16. Mit der Rekrutierung und der Zuteilung verbundene Dienstbemerkungen
und Codes der Kontrolle Dienstpflicht.
17. Die für die Zuteilung notwendigen Daten bezüglich Schul- und Kantonskon-
tingenten.
18. Statistische Daten, bestehend aus den Kennzahlen eines Rekrutierungszyk-
lus, zuhanden der zuständigen Stellen bei Bund und Kanton.
663
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Mittels Untersuchungen, Tests und Fragebogen erhobene Daten:
19. Gesundheitszustand:
a. Anamnese mit Ergebnis (Status inklusive Körpermasse [Grösse, Ge- wicht, Body Mass Index {BMI}, Bauchumfang]); b. Elektrokardiogramm; c. Lungenfunktion inklusive bestandenem Test für das Tragen von Atem- schutzgeräten; d. Hörvermögen; e. Sehvermögen inklusive Farb-, Stereo-, Nachtsehen und Sehhilfen; f. Intelligenztest; g. Textverständnistest; h. Fragebogen zur Erkennung von psychischen Erkrankungen sowie aktu- ellen psychischen Belastungen und Ressourcen; i. freiwillige Laboruntersuchungen (Blutbild und Impfungen).
20. Körperliche Leistungsfähigkeit: Kondition mit ihren Komponenten Ausdau-
er, Kraft, Schnelligkeit sowie koordinative Fähigkeiten. 21. Intelligenz und Persönlichkeit: allgemeine Intelligenz, Problemlösefähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, Flexibilität, Gewissenhaf- tigkeit und Selbstbewusstsein sowie Veranlagung zu Handlungen.
22. Psyche: Angstfreiheit, Selbstbewusstsein, Stressresistenz, emotionale Stabi-
lität und Umgänglichkeit.
23. Soziale Kompetenz: Verhalten und Sensitivität in der Gesellschaft, der Ge-
meinschaft und der Gruppe.
24. Einschränkungen der Gesundheit, sofern sie funktionsrelevant sind, bezüg-
lich: a. Marschieren, Tragen, Heben; b. Knie-/Fussbeschwerden; c. Atemwegproblemen; d. Hautproblemen/Allergien; e. Platzangst.
25. Medizinische Tauglichkeit.
26. Eignung zur Ausübung bestimmter Funktionen: funktionsbezogene Eig-
nungsprüfungen, soweit sich die Eignung nicht aus dem Leistungsprofil nach den Ziffern 19–23 dieses Anhangs ergibt.
27. Resultate der Eignungsprüfung für Fahrer (A- und B-Test).
28. Grundsätzliches Kaderpotenzial: Potenzial zur Verwendung als Unteroffi-
zier, höherer Unteroffizier oder Offizier sowie die für die Potenzialermitt- lung erforderlichen Daten wie: a. Führungsmotivation; b. kognitive Leistungsfähigkeit;
664
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
c. Selbstkompetenz: Leistungsmotivation, Belastbarkeit, Gewissenhaf- tigkeit, Selbständigkeit, Beeinflussungsverhalten; d. Sozialkompetenz: soziales Verhalten, Konfliktverhalten, Extraversion, Entgegenkommen/Friedfertigkeit, Teamfähigkeit; e. Zusatzdimensionen: Integrität, Instabilität; f. Bewertung der Präsentationsübung.
29. Persönliche Interessen an bestimmten funktionsrelevanten Tätigkeiten und
an der Ausübung bestimmter militärischer Funktionen (inklusive den Anga- ben aus dem Fragebogen „Interesseninventar“).
30. Tägliches Sportverhalten.
31. Kenntnisse der englischen Grammatik (für das für die Friedensförderung
vorgesehene Personal).
32. Gefahrenpotenzial betreffend Missbrauch der persönlichen Waffe (inklusive
Ergebnis und Status der Risikoanalyse/Personensicherheitsprüfung zum Zeitpunkt der Zuteilung).
33. Von der betroffenen Person mitgeteilte weitere Daten (mittels «Rosablatt»):
a. berufliche und schulische Ausbildung; b. Vorbildung (vordienstliche Kurse und Kenntnisse); c. Sprachkenntnisse; d. Brillenträger, Kontaktlinsenträger; e. Linkshänder, Linkszieler; f. Führerausweis, Fahrerwunsch; g. Zuteilungswünsche; h. persönliche Wünsche im Hinblick auf den Militärdienst wie das Inte- resse an militärischer Weiterausbildung, an der Leistung des Militär- dienstes als Durchdiener oder an waffenlosem Dienst; i. Wunschzeitpunkt Start Rekrutenschule.
Zuteilungsdaten:
34. Zuteilungsdaten bei Militärdiensttauglichen, bestehend aus:
a. Truppengattung, Funktion, Schule und Schulstartdatum der Erstzutei- lung; b. Truppengattung und Funktion der Zweitzuteilung, wo angebracht; c. vorgesehene spezielle Verwendungen.
35. Zuteilungsdaten bei Zivilschutztauglichen bestehend aus:
a. Funktion; b. Dauer, Ort und Zeitpunkt des Anlasses.
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 5a (Art. 10a)
Daten des FAI-PIS
Titel Daten des MEDIS LW
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 7 (Art. 12)
Daten des ISB
1. Name
2. Vorname
3. Adressen (privat, militärisch)
4. E-Mail-Adresse
5. Telefonnummer
6. Geburtsdatum
7. AHV-Versichertennummer
8. Einteilung
9. Grad
10. Funktion
11. Entscheid über Verbleib in der Rekrutenschule / Entscheid über Absolvie-
rung der Kaderschule
12. Entlassung aus dem Militärdienst (Code „E“)
13. Sprachkenntnisse
14. Geschlecht
15. Erlernter Beruf
16. Ausgeübte berufliche Tätigkeit
17. Angaben zur Ausbildung und zum Lehrabschluss
18. Gegenwärtiger und letzter Arbeitgeber
19. Angaben zum Zivilstand
20. Lebens-/Ehepartner (Name, Vorname)
21. Kinder (Name, Vorname, Geburtsdatum)
22. Angaben zu allfälliger Wohngemeinschaft
23. Eltern (Namen, Vornamen, berufliche Tätigkeit, Adresse, Zivilstand)
24. Geschwister (Anzahl, Geschlecht, Alter, berufliche Tätigkeit)
25. Finanzielle Verhältnisse (Einkommen, Einkommen Partner, Ausgaben,
Vermögen, Schulden, etc.) inklusive Belege
26. Antrag an den Sozialdienst der Armee um soziale Unterstützung (Bedürfnis-
se des Betroffenen)
27. Wäschebestellung (insbesondere inklusive Körperlänge, Statur, Kragenwei-
te, Schuhnummer)
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
28. Involvierte Drittpersonen (Namen, Vornamen, Adressen, Kontaktangaben)
29. Zuständiger Berater des Sozialdienstes der Armee
30. Bericht und Antrag des Beraters des Sozialdienstes der Armee
31. Ort/Datum der Erhebung
32. Gewährte Unterstützung durch den Sozialdienst der Armee (Beratung, fi-
nanzielle Unterstützung, etc.)
33. Verfügte finanzielle Unterstützung (Datum, Grund, Betrag, zuständiger Be-
rater)
34. Kontoangaben
35. Ausgestellter Barcheck (Betrag, Ausstelldatum)
36. Weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden
668
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 8 (Art. 13)
Daten des IPV
Ziff. 8
8. Daten über die Sprachkenntnisse
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 9 (Art. 14)
Daten des PERAUS
Ziff. 16–24
16. Name
17. Vorname
18. Geburtsdatum
19. Heimatort
20. Staatsangehörigkeit
21. Zivilstand
22. AHV-Versichertennummer
23. Wohnadresse
24. Notfalladressen
670
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 10 (Art. 16)
Daten des OpenIBV
1. Angaben zum Reiseteilnehmer (Grad, Name, Vorname, Adresse, Geburtsda-
tum, Geburtsort, Heimatort, private Kontaktmöglichkeit)
2. Notfalladresse/Notfallkontakt
3. Berufliche Angaben (Funktion, Personalnummer, Organisationseinheit,
Dienstort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.)
4. AHV-Versichertennummer/ausländische Sozialversicherungsnummer
5. Angaben von Reisedokumenten (Identitätskarte, Pass)
6. Angaben für Spesenvergütung
7. Anlass
8. ausländische Stelle
9. NATO Security Clearance
10. Ziel und Zweck des Auslandanlasses
11. Begründung, Mehrwert
12. Konsequenzen bei Nichtgenehmigung
13. Kosten
14. Reisemittel
15. Bekleidung (Uniform, zivil)
16. Reisebericht
671
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 16 (Art. 37)
Daten des Mil Office
Titel Daten des MIL Office
Ziff. 1, 9, 11 und 12
1. Personalien (Name, Vorname, Adresse, Notfalladresse, Kontaktdaten etc.)
9. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden
11. Daten zu Absenzen und Kommandierungen
12. Daten für die Verwaltung und Zuweisung von Armeematerial auf Stufe Ein-
heit
672
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 17 (Art. 38 Abs. 1)
Daten des ISKE
Titel Daten des ISKM
Ziff. 25–27
25. Muttersprache*
26. Korrespondenzsprache*
27. Sprachkenntnisse*
673
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 19 (Art. 40)
Daten des FIS HE
Ziff. 14
14. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet werden
674
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 24a (Art. 57b)
Daten des militärischen Dosimetriesystems
Titel Daten des MDS
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 26 (Art. 59)
Daten des LMS VBS
1. AHV-Versichertennummer
2. Personalnummer*
3. Name*
4. Vorname*
5. Wohnort (Postleitzahl)*
6. Geburtsdatum*
7. E-Mail-Adresse*
8. Mobiltelefonnummer
9. Muttersprache
10 Korrespondenzsprache*
11. Organisationseinheit*
12. Linienvorgesetzter
13. Funktion*, Stellenprofil*
14. Lohnklasse, Kaderstufe/Einsatzgruppe
15. Geschlecht*
16. Einteilung
17. Dienst bei
18. Grad
19. Ausbildungsrelevante Spezialisierungen
20. Lernerfolg bei Tests («erfüllt/nicht erfüllt»)
21. Lernfortschritt (absolvierte Lerneinheiten in prozentualen Anteilen)
22. Durch Ausbildungen erworbene Fähigkeiten
23. Lokale Personenidentifikatoren*
24. Berechtigungen, Kompetenzen und Rollen im LMS VBS
* Daten, die aus dem zentralen Identitätsspeicher beschafft werden können.
676
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 28a (Art. 61a)
Daten des SPHAIR-Expert
1. Personalien, Adresse und Zivilstand
2. E-Mail-Adresse
3. Lebenslauf und Angaben über die Sprung- und Flugvorerfahrung
4. AHV-Versichertennummer
5. Staatszugehörigkeit, Geburtsdatum und -ort
6. Sprachkenntnisse
7. Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung in der Armee
8. Testresultate mit kommentierten Auswertungsergebnissen
9. Selektionsstatus und -entscheide (geeignet/ungeeignet für weitere Abklä-
rungsschritte
10. Befunde aus der sanitätsdienstlichen Befragung zu Ausschlusskriterien für
Piloten und Pilotinnen oder Fallschirmaufklärer/innen
11. Angaben über die Kleidergrösse
12. Telefonnummern (privat/Mobiltelefon)
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Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 29 (Art. 63)
Daten des ISFA
Ziff. 15–18
15. Prüfungssprache
16. Prüfungsangaben (Datum, Zeit, Ort, Experte)
17. Eigenleistung (Einreichdatum, formell erfüllt / formell nicht erfüllt)
18. Prüfungsergebnisse pro Modul (erbracht / nicht erbracht / nicht teilgenom-
men)
Ziff. 19–21
Aufgehoben
678
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 30 (Art. 67 und 68)
Daten des SIBAD
Klammerverweis bei Anhangnummer (Art. 67)
Ziff. 17
17. Prüfergebnis (inklusive Prüfstufe und Erteilungs-/Verfalldatum)
679
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 31 (Art. 68)
Daten des ISKO
Personendaten (bezogen aus SIBAD)
1. Name
2. Vorname
3. Adresse
4. AHV-Versichertennummer
5. Nationalität
6. Heimatort
7. Arbeitgeber und dessen Adresse
8. Zivilstand
9. Geburtsort
10. Geburtsdatum
11. Datum der Einbürgerung
12. Aufenthalt in der Schweiz seit
13. Name und Vorname des Ehepartners oder der Ehepartnerin bzw. des Le-
benspartners oder der Lebenspartnerin
14. Funktion
15. Auftraggeber und dessen Adresse
16. Projekt
Firmendaten Firma
17. Dossiernummer
18. Name
19. Adresse
20. Telefon
21. Fax
22. E-Mail-Adresse
23. Internetadresse
Geheimschutzbeauftragter
24. Anrede
25. Name
680
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
26. Vorname
27. Geschlecht
28. E-Mail-Adresse
Prüfungsdaten
29. Datum der Vorabklärung
30. Branchencode zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Firma (NOGA-Code)
31. Besuch (Datum, chronologisch mit Textvermerk)
32. Kontrolle (Datum, chronologisch mit Textvermerk)
33. Betriebssicherheitserklärung (Datum, Ausstellung, Widerruf, Rückgabe)
34. Sicherheitsprotokoll (Datum chronologisch)
Akten
35. Exemplarnummer
36. Absender/in
37. Aktendatum
38. Versanddatum
39. Kontrolldatum
40. Rückgabedatum
41. Bezeichnung
Aufträge
42. Bezeichnung (Hauptauftrag)
43. Auftraggeber/in
44. Bezeichnung (Aufträge)
45. Klassifikation
46. Meldungsdatum
47. Gültigkeitsbeginn
48. Gültigkeitsende
49. Kurzbezeichnung (Branche)
50. Branchencode zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Firma (NOGA-Code)
681
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 33 (Art. 70)
Daten des ZUKO
Ziff. 14a und 14b einfügen vor der Überschrift «Daten im ZUKO Personenstamm»
14a. Unterschrift 14b. Sprache
Ziff. 22a
22a. Legitimationstext für Legitimationsausweis (Aufgabe, Befugnis)
682
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 33bis (Art. 70bis)
Daten des JORASYS
Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen, sowie von Dritten
1. Name, Vorname
2. AHV-Versichertennummer
3. Geburtsdatum und -ort
4. Heimatort
5. Nationalität und Aufenthaltsstatus
6. Zivilstand
7. Beruf, Funktion und Arbeitgeber
8. Gesetzliche Vertretung, Personalien der gesetzlichen Vertretung
9. Ausweisart und -nummer
10. Personalien von Drittpersonen, die am Verfahren beteiligt sind (Auskunfts-
personen)
11. Kontrollschild des Fahrzeugs, Name, Vorname und Adresse der Fahrzeug-
halterin oder des Fahrzeughalters sowie Motorfahrzeugversicherung
Zusätzliche Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen
12. Einteilung, Grad und Funktion
13. Dienstleistungen in der Armee
14. Waffennummer und -typ von Armeewaffen sowie Vermerk der Abnahme
oder des Entzugs
15. Abnahme oder Sicherstellung des Führerausweises
16. Atemluft- und Blutprobenergebnisse und -analysen
17. Einkommens- und Vermögensverhältnisse
18. Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände
683
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 33a (Art. 70b)
Daten des elektronischen Alarmierungssystems Krisenmanagement Verteidigung
Titel Daten des e-Alarm
684
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 33c (Art. 70m)
Daten des FABIS
1. Name, Vornamen, Initialen, Personalnummer, Arbeitgeber, Geschäftsadres-
se, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer und AHV-Versichertennum- mer der zugangsberechtigten Person
2. Prüfstufe, Erteilungs- und Verfalldatum einer der zugangsberechtigten Per-
son anlässlich ihrer Personensicherheitsprüfung ohne Auflagen und Vorbe- halte erteilten Sicherheitserklärung gemäss Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom 4. März 201112 über die Personensicherheitsprüfungen
3. über einen Handvenenscanner beim Zugang auf das FABIS erfasste biomet-
rische Daten (Handvenenscan) der Person
4. Template des Handvenenscans der zum FABIS zugangsberechtigten Person
5. Zeitpunkt und Ort des erfolgten oder versuchten Zugangs einer Person zum
FABIS sowie der dabei erfasste Handvenenscan (Logdaten)
6. Zugangsdaten und -berechtigungen
12 SR 120.4
685
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 33d (Art. 70r)
Daten des MIL PLATTFORM
1. Name, Vornamen, Initialen, Personalnummer, Arbeitgeber, Geschäftsadres-
se, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer und AHV-Versichertennum- mer der zugangsberechtigten Person
2. Prüfstufe, Erteilungs- und Verfalldatum einer der zugangsberechtigten Per-
son anlässlich ihrer Personensicherheitsprüfung ohne Auflagen und Vorbe- halte erteilten Sicherheitserklärung gemäss Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom 4. März 201113 über die Personensicherheitsprüfungen
3. über einen Handvenenscanner beim Zugang auf das MIL PLATTFORM er-
fasste biometrische Daten (Handvenenscan) der Person
4. Template des Handvenenscans der zum MIL PLATTFORM zugangsberech-
tigten Person
5. Zeitpunkt und Ort des erfolgten oder versuchten Zugangs einer Person zum
MIL PLATTFORM sowie der dabei erfasste Handvenenscan (Logdaten)
6. Zugangsdaten und -berechtigungen
13 SR 120.4
686
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 34 (Art. 71)
Daten des SCHAWE
über die Geschädigten und die Schädigenden
1. Name
2. Vorname
3. Adresse
4. AHV-Versichertennummer
5. Geburtsdatum
6. Geschlecht
7. Telefonnummer
8. E-Mail-Adresse
9. Korrespondenzsprache
10. Arbeitsort
11. Betreibungen
12. Beruf
13. Einkommen
14. Gesundheit
15. Finanzielle Situation
16. Vermögen
17. Kapital
18. Versicherungen
19. sanitätsdienstliche Daten
über das Schadenereignis
20. Angaben zum Schadensereignis
21. Angaben zur Schadensbemessung
22. Abklärungen von Sachverständigen
687
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 35bis (Art. 72bis Abs. 1)
Daten des PSN
Daten über Stellungspflichtige, Angehörige der Armee (AdA), ehemalige AdA, militärisches Personal und Dritte, die eine Leihwaffe besitzen
1 Personalien
1.1 Name, Vorname
1.2 Adresse mit Wohnkanton, Wohnort und Postleitzahl
2 Stammdaten
2.1 AHV-Versichertennummer
2.2 Geburtsdatum
2.3 Geschlecht
2.4 Muttersprache
2.5 Beruf
2.6 Telefonnummern Geschäft und privat
2.7 Faxnummern Geschäft und privat
2.8 E-Mail-Adressen
3 Administration
3.1 Personalnummer
3.2 Gültig ab/bis
3.3 Geändert von/am
3.4 Aufgebotsgrund und -datum
3.5 Aufgeboten durch
3.6 Interne Bemerkung
3.7 Anrecht auf Eigentum Waffe
3.8 Waffentyp und Waffennummer
3.9 Erledigungsdatum
3.10 Mahnung
3.11 Abtretung an LBA
3.12 Abtretung an Militärische Sicherheit
3.13 Abtretung an Region Militärische Sicherheit
3.14 Abtretung an Oberauditorat
688
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
3.15 Abtretung an Kreiskommando
3.16 Rückgabe an Logistikbasis der Armee
3.17 Rückgabe an Armeelogistikcenter
4 Hinterlegung der Ausrüstung
4.1 Gültig ab/bis
4.2 Geändert von/am
4.3 Hinterlegungsart, -grund und -ort
4.4 Hinterlegungsnummer
4.5 Hinterlegungskostenpflicht
4.6 Hinterlegungskosten Belegung bis
4.7 Rechnungsnummer
5 Korrespondenz über die persönliche Ausrüstung
5.1 Gültig ab/bis
5.2 Geändert von/am
5.3 Dokumente (Art, Version, Teildokumente)
6 Auslandeinsatz
6.1 Gültig ab/bis
6.2 Geändert von/am
6.3 Einsatzart
6.4 Einsatzende
7 Waffe zu Eigentum
7.1 Gültig ab/bis
7.2 Geändert von/am
7.3 Material
7.4 Waffennummer
Daten über Stellungspflichtige, AdA, ehemalige AdA und militärisches Personal
8 Administration
8.1 Dienstbüchlein erhalten von
8.2 Dienstbüchlein abgegeben an
9 Status nach Militärgesetz
9.1 Tauglichkeit mit Datum
689
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
10 Dienstbemerkungen Katalog
10.1 Dienstbemerkung Code
10.2 Gültigkeitsdatum und -status
11 Dienstbemerkungen und weitere Angaben zur Waffe
11.1 Codierte Dienstbemerkung zur Waffe mit Datum und Befristung
11.2 R-Flag: medizinische Untauglichkeit
11.3 Code 91: vorsorgliche Abnahme der persönlichen Waffe oder Leihwaffe
11.4 Code 90: definitive Abnahme (Entzug) der persönlichen Waffe oder Leih-
waffe
11.5 Zwecks Bekanntgabe an die Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buch-
stabe d WG gemäss den Artikeln 16 Absatz 3bis und 28 Absatz 2bis MIG: medizinische und andere Hinderungsgründe betreffend die Abgabe der persönlichen Waffe
11.6 Zwecks Bekanntgabe an die Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buch-
stabe d WG gemäss den Artikeln 16 Absatz 3bis und 28 Absatz 2bis MIG: medizinische und andere Gründe für die Rücknahme, die Abnahme oder den Entzug der persönlichen Waffe
11.7 Meldungen der Zentralstelle nach Artikel 32c Absatz 4 WG
12 Waffenlos
12.1 Gültig ab/bis
12.2 Geändert von/am
12.3 Waffenlos
13 Taschenmunition
13.1 Gültig ab/bis
13.2 Geändert von/am
13.3 Taschenmunition
14 Weitere Daten
14.1 Brillenträger/in
14.2 Führerausweiskategorie
Daten über AdA, ehemalige AdA und militärisches Personal
15 Stammdaten
15.1 Mutationscode des Datensatzes (Code Funktion/Ausbildung/Einheit)
15.2 Einheitsnummer mit aktueller/letzter Einteilung
690
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
15.3 Funktion und Grad mit Gradzusatz
15.4 Noch zu leistende Diensttage
15.5 Spezialausbildung
15.6 Auszeichnungen (maximal 10)
15.7 Truppengattung
15.8 Anrechenbare Diensttage
16 Dienstvormerk
16.1 Einheit/Schule/Kurs
16.2 Art des Dienstes
16.3 Fremde Einheit
16.4 Kontrolle Dienstpflicht
16.5 Entlassungsdatum
Daten über militärisches Personal
17 Militärisches Personal
17.1 Gültig ab/bis
17.2 Geändert von/am
17.3 Zusatzausbildung militärisches Personal
17.4 Gutschein militärisches Personal
Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
18 Personalgewinnung
18.1 Bewerbungsdossier
18.2 Anstellungsunterlagen
18.3 Sicherheit
19 Personalführung
19.1 Personaldaten und Daten zu Familie und Bezugspersonen
19.2 Stellenbeschreibungen
19.3 Zeugnisse
19.4 Arbeitszeit
19.5 Personaleinsatz
19.6 Disziplinarwesen
19.7 Bewilligungen
691
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
19.8 Öffentliche Ämter und Nebenbeschäftigungen
20 Personalhonorierung
20.1 Lohn/Zulagen
20.2 Spesen
20.3 Prämien
20.4 Lohnnebenleistungen/Vergünstigungen
20.5 Familienergänzende Kinderbetreuung
21 Sozialversicherungen
21.1 Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung/Erwerbser-
satzordnung/Arbeitslosenversicherung
21.2 Schweizerische Unfallversicherungsanstalt/Unfallversicherung
21.3 Familienzulagen
21.4 Pensionskasse des Bundes
21.5 Militärversicherung
22 Gesundheit
22.1 Tauglichkeitsbescheinigung bei Eintritt
22.2 Beurteilung der medizinischen Tauglichkeit
22.3 Arztzeugnisse
22.4 Ermächtigung für Ärzte und Ärztinnen und Versicherungen
22.5 Anfragen/Stellungnahmen ärztlicher Dienst
22.6 Dauer der Absenzen infolge Krankheit und Unfall
23 Versicherungen Allgemein
23.1 Unterlagen Haftpflichtfälle
23.2 Effektenschäden
24 Personalentwicklung
24.1 Aus- und Weiterbildung
24.2 Entwicklungsmassnahmen
24.3 Qualifikationen
24.4 Verhaltens- und Fachkompetenzen
24.5 Ergebnisse von Persönlichkeitstests und Potenzialbeurteilungen
24.6 Kaderentwicklung
24.7 Berufliche Grundbildung
692
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
25 Austritt/Übertritt
25.1 Kündigung Arbeitgeber
25.2 Kündigung Arbeitnehmer
25.3 Pensionierung
25.4 Todesfall
25.5 Austrittsformalitäten/Austrittsinterview
25.6 Übertrittsformalitäten
26 Militärisches Personal
26.1 Einteilung/Grad/Ausrüstung
26.2 Militärische Prüfungs- und Testresultate
26.3 Beförderungen/Abkommandierungen
26.4 Vorruhestand
26.5 Zeitmilitär
27 Betriebliche Daten
27.1 Organisation der Gruppe Verteidigung/Stellenplan
27.2 Organisatorische Zuordnung
27.3 Zeit- und Leistungswirtschaft
27.4 Leihgaben
27.5 Weitere relevante betriebliche Daten
693
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 35ter (Art. 72ter)
Daten des VVAdmin
1. Name, Vorname
2. Geschlecht
3. AHV-Versichertennummer
4. Geburtsdatum
5. Adresse
6. Beruf
7. Muttersprache
8. Heimatgemeinde
9. Gradzusatz (i Gst / RKD / aD / Asg)
10. Einteilung
11. Waffennummer des Sturmgewehrs oder der Pistole
12. Letzte aktuelle Aufforderung zur Schiesspflichterfüllung (Brief)
13. Codierte Dienstbemerkung für medizinische Untauglichkeit oder Schiess-
untauglichkeit (R-Flag)
14. Mutationscode (Neuzugang/Löschung/Mutation)
694
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
Anhang 35f (Art. 72jter)
Daten des PSB
Folgende Daten des IPDM gemäss Anhang 3 der Verordnung vom 22. November
201714 über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals werden im PSB
bearbeitet und aus dem IPDM bezogen: – Personalmassnahmen – Organisatorische Zuordnung – Daten zur Person – Abrechnungsstatus – Anschriften – Bankverbindung – Reiseprivilegien – Familie/Angehörige – Betriebsinterne Daten – Betriebliche Funktionen – Datumsangaben – Wehr-/Zivildienst – Vorschlagswerte Arbeitszeitblatt – Objekt – Verknüpfung – Verbale Beschreibung – Vakanz – Mitarbeitergruppe/-kreis
14 SR 172.220.111.4
695
Militärische Informationssysteme. V AS 2018
696