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AS 2018 85

Verordnung über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und der Militärdienstfähigkeit (VMBM)

Berichtigung (Art. 10 Abs. 1 PublG)

Verordnung über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und der Militärdienstfähigkeit (VMBM)

Änderung vom 22. November 2017 (AS 2017 7397; SR 511.12)

Art. 9, 17 und Anhänge 1–3 statt:

I

Art. 9 Abs. 1

1 Die Entscheide der medizinischen UC über die Militärdiensttauglichkeit richten

sich nach den Vorgaben des Anhangs; bei Stimmengleichheit entscheidet der oder die Vorsitzende.

Art. 17 Aufgehoben

II

1 Die Anhänge 2 und 3 werden aufgehoben.

2 Der Anhang 1 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

2018-0062 85

V über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit AS 2018 und der Militärdienstfähigkeit. Berichtigung

muss es heissen:

I

Art. 9 Abs. 1

1 Die Entscheide der medizinischen UC über die Militärdiensttauglichkeit richten

sich nach den Vorgaben des Anhangs 1; bei Stimmengleichheit entscheidet der oder die Vorsitzende.

II Der Anhang 1 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

16. Januar 2018 Bundeskanzlei

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