AS 2019 2109
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Berichtigung (Art. 10 Abs. 1 PublG)
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
vom 6. November 2018 (AS 2018 4791; SR 412.101.220.06)
Art. 18 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 Tabelle Pos. 3 und b Ziff. 2 Tabelle Pos. 3
statt:
1 Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompe-
tenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft: a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von
5 Stunden; dafür gilt Folgendes:
4. der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenz-
bereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:
Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung
…
3 Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und organisatorischen 20 %
Prozesse Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werterhaltung
b. Berufskenntnisse, im Umfang von 3 Stunden; dafür gilt Folgendes:
2. der Qualifikationsbereich wird schriftlich geprüft und umfasst die fol-
genden Handlungskompetenzbereiche in nachstehender Dauer und mit den nachstehenden Gewichtungen:
2019-2188 2109
V des SBFI über die berufliche Grundbildung AS 2019 Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann mit EFZ. Berichtigung
Position Handlungskompetenzbereiche Dauer Gewichtung
…
3 Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und organisato- 30 Min. 20 %
rischen Prozesse Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werter- haltung
muss es heissen:
1 Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompe-
tenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft: a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von
5 Stunden; dafür gilt Folgendes:
4. der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenz-
bereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:
Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung
…
3 Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und verkaufsorientierten 20 %
Prozesse Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werterhaltung
b. Berufskenntnisse, im Umfang von 3 Stunden; dafür gilt Folgendes:
2. der Qualifikationsbereich wird schriftlich geprüft und umfasst die fol-
genden Handlungskompetenzbereiche in nachstehender Dauer und mit den nachstehenden Gewichtungen:
Position Handlungskompetenzbereiche Dauer Gewichtung
…
3 Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und verkaufs- 30 Min. 20 %
orientierten Prozesse Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werter- haltung
9. Juli 2019 Bundeskanzlei