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AS 2019 223

Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags

Berichtigung

Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags

vom 28. Februar 2008 (AS 2011 1273; SR 0.142.395.141)

Am 10. April 2018 hat das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union als Verwahrer des vorliegenden Protokolls der Schweiz mitgeteilt, dass in der deutschen Fassung des Protokolls von Artikel 8 Absatz 2 eine Berichtigung vorgenommen werden muss. Diese ist am 26. Mai 2018 wirksam geworden und lautet wie folgt:

Art. 8 Abs. 2

statt: 2. Dieses Protokoll tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem der Verwahrer den Vertragsparteien mitgeteilt hat, dass die letzte Ratifizierungs- oder Genehmi- gungsurkunde hinterlegt wurde.

muss es heissen:

2. Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des Monats nach dem Tag in Kraft, an dem

der Verwahrer den Vertragsparteien mitgeteilt hat, dass die letzte Ratifizierungs- oder Genehmigungsurkunde hinterlegt wurde.

15. Januar 2019 Bundeskanzlei

2018-3706 223

Prot. zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen AS 2019 Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags. Berichtigung

Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags | Lexipedia | Lexipedia