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AS 2019 3035

Verordnung des WBF über die Pflichtlagerfreigabe von Tollwut-Impfstoffen

Berichtigung (Art. 10 Abs. 1 PublG)

Verordnung des WBF über die Pflichtlagerfreigabe von Tollwut-Impfstoffen

vom 3. September 2019 (AS 2019 2913; SR 531.211.36)

Art. 7

statt: Gegen Verfügungen des Fachbereichs Energie kann der Pflichtlagerhalter gestützt auf Artikel 45 des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 20161 (LVG) innerhalb von fünf Tagen nach Eröffnung Einsprache erheben.

muss es heissen: Gegen Verfügungen des Fachbereichs Heilmittel kann der Pflichtlagerhalter gestützt auf Artikel 45 des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 20162 (LVG) innerhalb von fünf Tagen nach Eröffnung Einsprache erheben.

Art. 3 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 3, 6 sowie 9

statt: … Bereich Heilmittel …

muss es heissen: … Fachbereich Heilmittel …

24. September 2019 Bundeskanzlei

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