AS 2019 3035
Verordnung des WBF über die Pflichtlagerfreigabe von Tollwut-Impfstoffen
Berichtigung (Art. 10 Abs. 1 PublG)
Verordnung des WBF über die Pflichtlagerfreigabe von Tollwut-Impfstoffen
vom 3. September 2019 (AS 2019 2913; SR 531.211.36)
Art. 7
statt: Gegen Verfügungen des Fachbereichs Energie kann der Pflichtlagerhalter gestützt auf Artikel 45 des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 20161 (LVG) innerhalb von fünf Tagen nach Eröffnung Einsprache erheben.
muss es heissen: Gegen Verfügungen des Fachbereichs Heilmittel kann der Pflichtlagerhalter gestützt auf Artikel 45 des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 20162 (LVG) innerhalb von fünf Tagen nach Eröffnung Einsprache erheben.
Art. 3 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 3, 6 sowie 9
statt: … Bereich Heilmittel …
muss es heissen: … Fachbereich Heilmittel …
24. September 2019 Bundeskanzlei