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AS 2019 5031

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen

vom 21. Juni 2019

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. Juni 20182, beschliesst:

Art. 1

1 Das Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 20163 über einen ganzheitlichen

Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.

3 Er wird ermächtigt, das Europäische Übereinkommen vom 19. August 19854 über

Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbe- sondere bei Fussballspielen zu kündigen.

4 AS 1990 1749, 1991 946, 2005 1153, 2012 625, 2016 497, 2018 291

2018-0284 5031

Genehmigung des Übereinkommens des Europarats über einen AS 2019 ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen. BB

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d

Ziff. 3 BV).

Nationalrat, 21. Juni 2019 Ständerat, 21. Juni 2019 Die Präsidentin: Marina Carobbio Guscetti Der Präsident: Jean-René Fournier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol

Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 10. Oktober 2019 unbenützt abge- laufen.5

31. Dezember 2019 Bundeskanzlei

5 BBl 2019 4569

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