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AS 2021 136

Verordnung über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen (VMD)

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verordnung über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen (VMD)

Änderung vom 17. Februar 2021

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 26. Juni 20131 über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in regle- mentierten Berufen wird wie folgt geändert:

Art. 1 Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) veröffentlicht auf seiner Website die Liste der Berufe, die unter die Meldepflicht und die Nachprüfung gemäss BGMD fallen.2

Art. 2 Abs. 1 und 3 (betrifft nur den italienischen Text) 1 Die Dienstleistungserbringerin oder der Dienstleistungserbringer erstattet die Mel- dung über das Online-Meldesystem auf der Internetplattform des SBFI.

Art. 3 Abs. 1 Bst. f 1 Das SBFI verlangt von der Dienstleistungserbringerin oder dem Dienstleistungser- bringer über das Online-Meldesystem die folgenden Begleitdokumente: f. bei Berufen im Sicherheitssektor gemäss der Liste nach Artikel 1:3 den Nach- weis, im Original oder in einer beglaubigten Kopie, dass keine Vorstrafen vor- liegen.

1 SR 935.011 2 Die Liste der reglementierten Berufe ist einsehbar unter: www.sbfi.admin.ch > Bildung > Anerkennung ausländischer Diplome > Dienstleistungserbringende. 3 Die Liste der reglementierten Berufe ist einsehbar unter: www.sbfi.admin.ch > Bildung > Anerkennung ausländischer Diplome > Dienstleistungserbringende.

2021-0514 AS 2021 136

Meldepflicht und Nachprüfung der Berufsqualifikationen von AS 2021 136 Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen. V

II Anhang 1 wird aufgehoben.

III Diese Verordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft.

17. Februar 2021 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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