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AS 2021 463

Abkommen vom 11. November 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen über veterinärhygienische Massnahmen im Handel mit lebenden Tieren, deren Sperma, Eizellen und Embryonen sowie mit tierischen Erzeugnissen

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Abkommen vom 11. November 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen über veterinärhygienische Massnahmen im Handel mit lebenden Tieren, deren Sperma, Eizellen und Embryonen sowie mit tierischen Erzeugnissen

SR 0.916.443.959.81; AS 2012 2031

Mitteilung In einer Note vom 13. Juli 2021 teilte die Schweiz des Königreichs Norwegen mit, dass die Gemeinde Campione d’Italia ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr zum schwei- zerischen Zollgebiet gehört, auch wenn sie weiterhin eine italienische Enklave in der Schweiz ist, und dass dieses Abkommen daher ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr für Campione d’Italia gilt. An diesem Tag trat ein bilaterales italienisch-schweizerisches Abkommen1 in Kraft, das die Integration dieser italienischen Enklave in das Zollge- biet der Europäischen Union anerkennt.

1 SR 0.631.252.945.45

2021-2464 AS 2021 463

Veterinärhygienische Massnahmen im Handel mit lebenden Tieren, AS 2021 463 deren Sperma, Eizellen und Embryonen sowie mit tierischen Erzeugnissen. Abk. mit Norwegen

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