AS 2021 625
Übereinkommen über die Biologische Vielfalt
AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die Biologische Vielfalt
SR 0.451.43; AS 1995 1408
Geltungsbereich am 19. Oktober 2021, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten
Europäische Union (EU)* 21. Dezember 1993 21. März 1994 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Organisation der Vereinten Nationen (UNO): https://treaties.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1995 1408; 2003 3787; 2007 1399; 2011 4885; 2015 757; 2017 117. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereichs ist auf der Publikationsplattform des Bundesrechts «Fedlex» unter folgender Adresse veröffentlicht: www.fedlex.admin.ch/de/treaty.
2021-3417 AS 2021 625
Biologische Vielfalt. Übereink. AS 2021 625
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