AS 2022 339
Verordnung des EDI über die Akkreditierung der Weiterbildungsgänge der universitären Medizinalberufe
Präambel
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 20. August 20071 über die Akkreditierung der Weiterbildungsgänge der universitären Medizinalberufe wird wie folgt geändert:
Art. 3a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 16. Mai 2022
Für die beim Inkrafttreten der Änderung vom 16. Mai 2022 erfolgreich akkreditierten Weiterbildungsgänge gelten für die gesamte Geltungsdauer der Akkreditierung die Qualitätsstandards nach dem bisherigen Recht.2
II
Der Anhang erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
III
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
16. Mai 2022 | Eidgenössisches Departement des Innern: Alain Berset |
Anhang
(Art. 3 Abs. 3)