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AS 2022 339

Verordnung des EDI über die Akkreditierung der Weiterbildungsgänge der universitären Medizinalberufe

Präambel

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)

verordnet:

I

Die Verordnung des EDI vom 20. August 20071 über die Akkreditierung der Weiterbildungsgänge der universitären Medizinalberufe wird wie folgt geändert:

Art. 3a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 16. Mai 2022

Für die beim Inkrafttreten der Änderung vom 16. Mai 2022 erfolgreich akkreditierten Weiterbildungsgänge gelten für die gesamte Geltungsdauer der Akkreditierung die Qualitätsstandards nach dem bisherigen Recht.2

II

Der Anhang erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

III

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

16. Mai 2022

Eidgenössisches Departement des Innern:

Alain Berset

Anhang

(Art. 3 Abs. 3)

Qualitätsstandards für die Akkreditierung der Weiterbildungsgänge in Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik und Pharmazie3

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