AS 2022 443
Berichtigung
der Inkraftsetzung einer Änderung mit Bezug
zur Totalrevision des Strafregisterrechts
(Art. 10 Abs. 1 PublG)
(Art. 10 Abs. 1 PublG)
Präambel
Bundesgesetz
über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe
(Vorläuferstoffgesetz, VSG)
vom 25. September 2020 (AS 2022 352)
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung
statt:
1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 14. Januar 2021 unbenützt abgelaufen.1
2 Es wird auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
muss es heissen:
1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 14. Januar 2021 unbenützt abgelaufen.2
2 Es wird mit Ausnahme der Bestimmung in Absatz 3 auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
3 Artikel 46 Buchstabe a Ziffer 10 des Strafregistergesetzes3 (Anhang Ziff. 6) tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
15. August 2022 | Bundeskanzlei |
Berichtigungder Inkraftsetzung einer Änderung mit Bezug zur Totalrevision des Strafregisterrechts(Art. 10 Abs. 1 PublG)