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AS 2022 602

Verordnung
über die abschliessende Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses vom 25. September 2020 über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie über die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität
vom 19. Oktober 2022

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesbeschlusses vom 25. September 20201 über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie über die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität,

verordnet:

Einziger Artikel

Ziffer I des Anhangs des Bundesbeschlusses vom 25. September 2020 über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie über die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Krimi­nalität (Bundesgesetz vom 12. Dezember 20142 über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen) tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.

19. Oktober 2022

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ignazio Cassis
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

Verordnungüber die abschliessende Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses vom 25. September 2020 über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie über die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalitätvom 19. Oktober 2022

Verordnung<br />über die abschliessende Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses vom 25. September 2020 über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie über die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität<br />vom 19. Oktober 2022 | Lexipedia | Lexipedia