Lexipedia

AS 2023 217

Verordnung
über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung
von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus
(Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus)
(Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus)

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 16. Mai 20181 gegen Radikalisierung und Extremismus wird wie folgt geändert:

Art. 19 Abs. 2

2 Die Geltungsdauer dieser Verordnung wird bis zum 30. Juni 2028 verlängert.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

19. April 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

Verordnung<br />über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung<br />von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus<br />(Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus) | Lexipedia | Lexipedia