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AS 2023 22

Verordnung des BLV
über Massnahmen zur Verhinderung
der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Nordirland
Änderung vom 23. Januar 2023

Präambel

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

verordnet:

I

Die Verordnung des BLV vom 15. Oktober 20211 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Nordirland wird wie folgt geändert:

Titel

Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung
der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten
Mitgliedstaaten der Europäischen Union

II

Der Anhang erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

III

Diese Verordnung tritt am 25. Januar 2023 in Kraft.2

23. Januar 2023

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit
und Veterinärwesen:

Hans Wyss

Anhang

(Art. 1, 2 Abs. 1 sowie 3–5)

Betroffene Gebiete und Sperrzonen

1 Sperrzonen in den betroffenen Mitgliedstaaten der EU

Die betroffenen Mitgliedstaaten der EU sowie die dort festgelegten Sperrzonen werden in folgendem Durchführungsbeschluss festgelegt:

EU-Grunderlass

Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 der Kommission vom 16. April 2021 betreffend Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten, ABl. L 134 vom 20.4.2021, S. 166; zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2023/125, ABl. L 16 vom 18.1.2023, S. 42

2 Betroffene Mitgliedstaaten der EU

In folgenden Mitgliedstaaten der EU bestehen Sperrzonen:

Belgien

Dänemark

Deutschland

Frankreich

Italien

Niederlande

Polen

Spanien

Tschechien

Ungarn

Verordnung des BLV<br />über Massnahmen zur Verhinderung<br />der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Nordirland<br />Änderung vom 23. Januar 2023 | Lexipedia | Lexipedia