Coiffeusen und Coiffeure mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie sind Angestellte in Coiffeurbetrieben und betreuen Kundinnen und Kunden jeden Alters und Geschlechts; bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen in enger Zusammenarbeit mit ihren Vorgesetzten und dem Team zeigen sie eine kundenorientierte Grundhaltung, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
b. Sie begleiten die Kundinnen und Kunden während ihrer Anwesenheit im Coiffeurbetrieb und sorgen für ihr Wohlbefinden; dabei kommunizieren sie offen, freundlich und respektvoll, mit Diversitätsbewusstsein und Einfühlungsvermögen.
c. Sie behandeln und pflegen Kopfhaut und Haare der Kundinnen und Kunden; nach Absprache mit der verantwortlichen Fachperson nehmen sie selbstständig temporäre und dauerhafte Farbveränderungen vor, schneiden die Haare unter Anwendung der Grundtechniken, formen die Haare und frisieren sie.
d. Sie sorgen zusammen mit dem Team für eine saubere und gepflegte Arbeitsumgebung und eine angenehme Atmosphäre im Betrieb; sie bereiten den Arbeitsplatz vor und reinigen und pflegen diesen nach jeder Behandlung unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften und des Umweltschutzes.
e. Unter Einhaltung der Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes schützen sie sich selbst und die Kundinnen und Kunden; zudem sorgen sie für einen ökologischen und ökonomischen Umgang mit den Ressourcen im Betrieb.
f. Sie setzen ihr künstlerisches Gespür ein, halten sich über aktuelle Trends auf dem Laufenden und bringen Ideen ein.