Das Abkommen vom 29. Juli 20213 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.