Lexipedia

AS 2023 766

Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV)

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 20011 wird wie folgt geändert:

Art. 27 Abs. 1 Bst. a

1 Die Kontrollbewilligung wird einer Person erteilt, die in eigener Verantwortung Installationskontrollen durchführt, wenn:

  • a. sie fachkundig ist (Art. 8) oder diejenigen Prüfungsteile der Berufsprüfung als Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit bestanden hat, in denen die sicherheitsrelevanten Kompetenzen geprüft werden;

Art. 34 Abs. 1

1 Das Inspektorat beaufsichtigt die übrigen Kontrollorgane sowie die Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung oder einer Ersatzbewilligung. Es unterstützt die übrigen Kontrollorgane in der Durchführung der Überwachung der Installationskontrolle und kann die dafür notwendigen Massnahmen anordnen.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

29. November 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen | Lexipedia | Lexipedia