Der Bund wirkt bei seinen rechtssetzenden Erlassen darauf hin, dass die Regulierung volkswirtschaftlich effizient ist und die Unternehmen wenig belastet. Er beachtet dabei insbesondere die folgenden Grundsätze:
a. Es wird diejenige Regulierungsvariante mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Volkswirtschaft gewählt.
b. Die Belastung von Unternehmen durch Regulierungskosten wird frühzeitig im Rechtsetzungsprozess analysiert und transparent ausgewiesen.
c. Kleine und mittlere Unternehmen werden nicht übermässig belastet.
d. Die Regulierungen werden innovationsfreundlich und technologieneutral ausgestaltet.
e. Die Regulierungen werden wettbewerbsneutral ausgestaltet; tatsächliche oder potenzielle Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen werden vermieden.
f. Die Erlasse werden sachgerecht, klar und bürgerfreundlich formuliert.