Kann der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten mit der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China auf der Grundlage der AIA-Vereinbarung durchgeführt werden, so wird der Bundesrat ermächtigt, zu notifizieren, dass die Besondere Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist.
Er wird ermächtigt, zu notifizieren, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch ausgetauscht werden.