Folgende Verfahren im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe werden elektronisch über das Portal nach Artikel 93 der Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 27. März 20242 geführt:
a. Veranlagungsverfahren;
b. Rückerstattungsverfahren;
c. Einspracheverfahren.