Das Protokoll vom 30. Mai 20233 zur Änderung des Abkommens vom 12. Juni 19964 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in der Fassung des am 7. September 20125 in Ljubljana unterzeichneten Protokolls, wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.