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AS 2024 627

Verordnung des WBF über die Hygiene bei der Primärproduktion (VHyPrP)

Präambel

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

verordnet:

I

Die Verordnung des WBF vom 23. November 20051 über die Hygiene bei der Primärproduktion wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 88 Futtermittel und Tränkewasser dürfen weder die Gesundheit der Tiere noch die Qualität der von ihnen stammenden Lebensmittel beeinträchtigen. Es dürfen nur Futtermittel verfüttert werden, die sauber, hygienisch einwandfrei und unverdorben sind und die Vorgaben nach Artikel 8 und dem 4. Kapitel der Futtermittel-Verordnung vom 26. Oktober 2011 erfüllen.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

6. November 2024

Eidgenössisches Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung:

Guy Parmelin