Das Freihandelsabkommen vom 27. Juni 20233 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Moldau wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
AS 2025 219
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. Februar 20242,
beschliesst:
Das Freihandelsabkommen vom 27. Juni 20233 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Moldau wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Ständerat, 27. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog | Nationalrat, 27. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer |
Ablauf der Referendumsfrist
Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 16. Januar 2025 unbenützt abgelaufen.4
1. April 2025 | Bundeskanzlei |