Elektroplanerin und -planer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie sind Fachleute für die Planung von elektrischen Installationen und Anlagen in allen Bereichen des Hoch- und Tiefbaus; sie fokussieren im Bereich der Elektroanlagen auf die Planung der Feinverteilung, Nutzung von elektrischer Energie und die nachhaltige Energieerzeugung, beispielsweise für Stark- und Schwachstromanlagen, Notlicht- und Notstromanlagen, Kommunikationsanlagen für Sprache und Daten, Anlagen der Gebäudetechnik und der Gebäudeautomation, Anlagen der Sicherheit sowie Anlagen für erneuerbare Energien und Energiemanagementsysteme.
b. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst das Vorbereiten von Elektroplanungsabläufen, das Projektieren der Elektroanlagen, das Erstellen von Ausschreibungen und Leistungsverzeichnissen, die Erstellung der Ausführungsunterlagen sowie das Durchführen der Abschlussarbeiten in einem Elektroprojekt, beispielsweise durch die Erstellung einer Schlussdokumentation.
c. Sie arbeiten selbstständig oder im Team hauptsächlich am Computer oder mit Tablets mit Planungssoftware und Zeichnungsprogrammen; auf Baustellen nehmen sie Abklärungen für ihre Planungen vor oder überwachen die Ausführung der Installationsarbeiten; zu ihren Ansprechpersonen gehören Architektinnen und Architekten, Vertretungen von Behörden, andere Fachplanerinnen und Fachplaner sowie Bauherrschaften.
d. Sie verfügen insbesondere über eine präzise und strukturierte Arbeitsweise und über ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen, um ihren Auftrag fachgerecht und selbstständig ausführen zu können; ausserdem sind sie flexibel, verantwortungsbewusst, geistig belastbar und haben eine rasche Auffassungsgabe; sie fügen sich konstruktiv in ein Team ein und setzen die betrieblichen Vorgaben sowie die Vorgaben im Umgang mit Daten pflichtbewusst um.