Die Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Jura betreffend den Wechsel der Gemeinde Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura wird genehmigt.
AS 2025 503
Bundesbeschluss über die Genehmigung einer Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Jura
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 53 Absatz 3 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 20242,
beschliesst:
Art. 1
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen den Beschluss kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt der Beschluss am 1. Januar 2026 in Kraft.
Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.
Ständerat, 21. März 2025 Der Präsident: Andrea Caroni | Nationalrat, 21. März 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker |
Ablauf der Referendumsfrist
Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 10. Juli 2025 unbenützt abgelaufen.3
Er tritt gemäss seinem Artikel 2 Absatz 2 am 1. Januar 2026 in Kraft.
14. August 2025 | Bundeskanzlei |