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AS 2025 543

Internationales Getreide-Abkommen von 1995

Getreidehandels-Übereinkommen
von 1995

AS 1996 2643

Verlängerung der Geltungsdauer des Übereinkommens

An seiner in London am 12. Juni 2025 abgehaltenen zweiundsechzigsten Tagung hat der Internationale Getreiderat gestützt auf Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens beschlossen, die Geltungsdauer des Getreidehandels-Übereinkommens bis zum 30. Juni 2027 zu verlängern.