Diese Verordnung regelt:
a. die Anforderungen an die Trennung entlang der Futtermittelkette für die kanalisierte Verwertung in Lebensmittel-, Verarbeitungs-, Futtermittel- und Lagerbetrieben sowie während des Transports und der Lagerung;
b. die Anforderungen an die Herstellung von Heimtierfutter in Betrieben, die auch Futtermittel für Nutztiere herstellen;
c. die Anforderungen an die Lagerung und Verwendung von Futtermitteln mit tierischen Nebenprodukten in Betrieben der Primärproduktion;
d. das Probenahmeverfahren und die Analysemethoden bei der Untersuchung auf Bestandteile tierischen Ursprungs, die an bestimmte Tierarten nicht verfüttert werden dürfen, und bei der Untersuchung auf Glycerintriheptanoat;
e. die Anforderungen an die Verwendung von Dünger, um dessen Einnahme durch Tiere zu verhindern.