Diese Verordnung führt das Gesetz über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention aus und regelt:
- die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben der Fachstelle für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention;
- die Verfahren und Modalitäten der Vergabe von kantonalen Subventionen an Projekte zur Integration und Rassismusprävention;
- die Kommission für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention und die kantonale Kommission für die schulische Betreuung und Integration der Kinder von Migrantinnen und Migranten.