Das Mitglied, das an der Teilnahme an einer Sitzung ganz oder teilweise verhindert ist oder im Verlauf einer Sitzung weggehen muss, teilt dies mit einer Begründung unverzüglich der Präsidentin oder dem Präsidenten mit.
Hat ein Mitglied keine Dispens der Präsidentin oder des Präsidenten oder keine vom Büro als ausreichend anerkannte Begründung, so wird das betreffende Mitglied im Protokoll als abwesend aufgeführt. Dies gilt auch, wenn ein Mitglied eine halbe Stunde nach Sitzungseröffnung nicht anwesend ist.
Ist ein Mitglied des Rates entschuldigt oder abwesend oder steht sein Name bei einer Abstimmung unter Namensaufruf nicht auf der Liste, so erhält es keine Entschädigung.
Nimmt ein Mitglied nicht regelmässig an den Sitzungen teil, so wird es vom Büro verwarnt; gegebenenfalls sorgt das Büro dafür, dass das Mitglied in der betreffenden Arbeitsgruppe ersetzt wird. Tritt keine Besserung ein, so beantragt das Büro der Direktion, das Mitglied als zurückgetreten zu erklären.