Mobile Arbeit bezeichnet die Verrichtung beruflicher Arbeit ausserhalb des gewohnten Arbeitsplatzes, namentlich zuhause, in Co-Working Spaces, unterwegs usw.
Mobile Arbeit ist nur auf dem Gebiet der Schweiz erlaubt. Die Anstellungsbehörde kann Ausnahmen bewilligen.
In dieser Verordnung wird der rechtliche Rahmen für die Fälle, in denen Mitarbeitende des Staatspersonals regelmässig mobile Arbeit leisten, festgelegt.