Eine natürliche Person kann unter folgenden Bedingungen im Namen einer juristischen Person oder einer anderen anerkannten Organisation ein Konto im virtuellen Schalter erstellen:
- Sie verfügt über ein persönliches Konto im virtuellen Schalter.
- Sie verfügt über die Vertretungsrechte für die betreffende Organisation.
Die Registrierung erfolgt mit einer Nutzungsvereinbarung zwischen der Person oder den Personen, die berechtigt sind, die Organisation zu vertreten, und dem Organ, das zur Bestätigung der Registrierung bestimmt wurde. In der Nutzungsvereinbarung kann bestimmt werden, dass Angestellte oder Drittpersonen ermächtigt werden, im Namen und auf Rechnung der Organisation zu handeln.Gegebenenfalls wird die Person, welche diese Bewilligungen verwaltet, erwähnt.
Jede juristische Person oder anerkannte Organisation, die den virtuellen Schalter nutzt, ist für die Verwaltung der von ihr erteilten Bewilligungen verantwortlich und sorgt insbesondere dafür, dass Personen, die nicht mehr befugt sind, sie zu vertreten, ersetzt werden. Die Erteilung und der Entzug von Vertretungsbefugnissen unterliegen keiner formellen Bestätigung durch das für den Schalter zuständige Organ.
Für jede Kategorie von Organisationen bestimmt die Staatskanzlei das Organ, das für die Bestätigung der Registrierung zuständig ist. Eine Bestätigung wird an den Sitz der betreffenden juristischen Person oder an die Organisation gesandt.
Die Staatskanzlei regelt die Einzelheiten des Registrierungsverfahrens in einer Richtlinie.