Die Beschwerdekommission behandelt letztinstanzlich die Beschwerden gegen alle Entscheide in Anwendung dieser Vereinbarung und ihrerAusführungsreglemente.
Die Beschwerden werden gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Waadt behandelt.
Gegen Entscheide über die Beurteilung der Arbeit, der Fähigkeiten und des Verhaltens einer Person, insbesondere die Interkantonales Gymnasium der Region Broye – Vereinbarung 412.1.8
Beurteilung einer Arbeit oder einer schulischen Prüfung können nur Willkür oder die Verletzung von Organisations- oder Verfahrensvorschriften geltend gemacht werden.
Die Beschwerdekommission setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen, d.h. aus je zwei Mitgliedern pro Kanton, die zu Beginn jeder Legislaturperiode von den entsprechenden Verwaltungsgerichten bezeichnet werden.
Sie organisiert sich selbst, insbesondere was ihren Vorsitz betrifft. Sie tagt mit einem oder drei Richtern.
Ein Reglement desAufsichtsrats legt den Sitz der Kommission, die Entschädigung der Richter und die ihr insbesondere für das Sekretariat zur Verfügung stehenden Mittel fest.
. KAPITEL Ausbildungsorganisation