Fürstentum Liechtenstein Dieser Vereinbarung kann das Fürstentum Liechtenstein auf der Grundlage seiner eigenen Gesetzgebung beitreten. Ihm stehen alle Rechte und Pflichten eines Vereinbarungskantons zu.
Berufliche Grundbildung, Beiträge – Interkantonale Vereinbarung 427.1 Beitritt durch Gesetz vom 14.6.2007 Inkrafttreten für den Kanton Freiburg: 1.8.2007
Berufliche Grundbildung, Beiträge – Interkantonale Vereinbarung 427.1 ANHANG
. Angebote und Tarife Angebotsbereich Umfang Hinweise Tarif1) pro Schuljahr (Vorschlag) Fr. Brückenangebote Schulischer Anteil
–2½ Tage
000.– Schulischer Anteil
–5 Tage
000.– Berufsfachschule Einzeljahreslektion2)
–7 Jahreslektionen 400.– pro Jahreslektion Teilzeit3) Duale Lehre (1–2 Tage), mit oder ohne lehrbegleitende Berufsmaturität3)
000.– Vollzeit Lehrwerkstätten, HMS, Basislehrjahr (inkl. üK)
000.– Berufsmaturität nach der Lehre Vollzeit 1 Jahr4)
000.– berufsbegleitend,
Jahre4)
000.– Überbetriebliche Kurse üK Lektionenpauschale Klärung durch SBBK