Indem der Kanton die Betriebskostenüberschüsse der Bezirksspitäler und des Kantonsspitals, die von den Gemeinden finanziert wurden, übernimmt, entsteht ihm eine Mehrbelastung, die einen Anstieg des Betriebsaufwands um 61'971'332 Franken zur Folge hat.
Diese Mehrbelastung wird durch eine Anhebung des kantonalen Steuerfusses für das Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen und des kantonalen Steuerfusses für den Gewinn und das Kapital der juristischen Personen um 8,9 Punkte kompensiert.
Das Dekret des Grossen Rates über den Steuerfuss der direkten Kantonssteuern für die Steuerperiode 2007 wird dieser Erhöhung Rechnung tragen.