Erfordert ein Planungs- oder Bauprojekt Verfügungen mehrerer Behörden, so sorgt die für den Hauptentscheid zuständige Behörde für die Verfahrenskoordination.
Die für die Koordination zuständige Behörde:
- trifft die notwendigen verfahrensleitenden Anordnungen;
- sorgt dafür, dass sämtliche Informationen, die erforderlich sind, um die Gesetzesmässigkeit des Projekts zu überprüfen, eingeholt werden;
- achtet auf eine inhaltliche Abstimmung der verschiedenen Verfügungen, so dass sich diese nicht widersprechen.
Bevor über Einsprachen, Beschwerden, Pläne und Reglemente oder Baubewilligungsgesuche entschieden wird, nehmen die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (die Direktion), die Oberamtsperson und die Gemeinde eine Abwägung der betroffenen Interessen vor. In der Begründung zum Hauptentscheid ist allfälligen abweichenden Standpunkten der angehörten Amtsstellen und Organe Rechnung zu tragen.
Die anderen im Laufe des Verfahrens getroffenen Verfügungen werden gleichzeitig mit dem Hauptentscheid eröffnet.