Der Wald, der sich innerhalb des Perimeters des am 1. Februar 2021 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:3000 befindet (siehe Anhang 1), wird zum Waldreservat erklärt.
Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren bestehen.
Die Dienstbarkeitsvereinbarung vom 10. September 2021 zwischen der Waldeigentümerschaft, der Gemeinde und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wird genehmigt.