Die Personen, die die Funktionen des Kantonschemikers und des Kantonstierarztes ausüben, werden in die Dienststelle integriert. Sie führen die Aufgaben aus, die sie auf Grund der Bundesgesetzgebung auf ihrem jeweiligen Gebiet haben. Die Zuständigkeiten werden im Ausführungsreglement abgegrenzt.
Sie nehmen vor allem die folgenden Aufgaben wahr:
- Überwachung und Kontrolle der Lebensmittel;
- Ausbildung der Lebensmittelinspektorinnen und -inspektoren und der Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure;
- Erarbeitung der Kontrollprogramme.
Die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt ist die kantonale Behörde für die Genehmigung der Pläne von Schlachtanlagen und die Bewilligung ihres Betriebs.
Die Kantonschemikerin oder der Kantonschemiker begutachtet die Pläne für den Bau oder Umbau von Trinkwasserversorgungsnetzen.
Die Genehmigung und das Gutachten nach den Absätzen 3 und 4 werden im Rahmen der Verfahren gemäss dem Raumplanungs- und Baugesetz erteilt.